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Der Anfang vom Ende der Selbstverwaltung?

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GKV-SVSG führt zu verkappter Fachaufsicht

Berlin, 19. Oktober 2016 – Ist dieses Gesetz der Anfang vom Ende eines selbstverwalteten Gesundheitssystems? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist davon überzeugt. Anlässlich der heutigen Anhörung für das GKV-Selbstverwaltungs“stärkungs“gesetz (GKV-SVSG) forderte die KZBV das Bundesgesundheitsministerium (BMG) daher auf, den Entwurf zurückzuziehen oder zumindest in zentralen Punkten zu ändern. Das BMG beabsichtigt faktisch die bestehende Rechtsaufsicht über die Spitzenorganisationen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer verkappten Fachaufsicht auszubauen. Besonders kritisch bewertet die KZBV

  • die verbindlichen Vorgaben für unbestimmte Rechtsbegriffe durch das BMG, wodurch dieses ermächtigt wird, jegliches Verwaltungshandeln der betroffenen Körperschaften eigenständig und kleinteilig zu regeln,
  • die Anordnung und Selbstvornahme von Satzungsänderungen, wodurch das BMG die Satzung der Körperschaften im Prinzip selbst detailliert bestimmen kann, wenn etwa Anordnungen nicht in bestimmter Frist erfüllt werden, sowie
  • der Einsatz eines so genannten „Entsandten für besondere Angelegenheiten“ (=Staatskommissar), wenn das BMG bloße Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Verwaltung sieht. Der Entsandte soll dann unmittelbar die Aufgaben der entsprechenden Organe der Körperschaften übernehmen.

„Schon der Gesetzestitel ist unverhohlener Zynismus. Dieses Konstrukt leistet einer generellen Misstrauenskultur Vorschub, die die notwendige Vertrauensbasis zwischen Politik und Selbstverwaltung aufkündigt. Ich fordere Minister Gröhe deshalb auf, zu einer Rechtsaufsicht mit Augenmaß zurückzukehren“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

„Erst kürzlich hat die Zahnärzteschaft mit der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie den Beweis geführt, dass die Zahnmedizin in Deutschland hervorragend aufgestellt ist. Wir haben unsere Richtlinien präventionsorientiert gestaltet, den BEMA neu strukturiert, das Festzuschusssystem beim Zahnersatz gegen alle Widerstände zum Erfolg geführt, ein wegweisendes Konzept zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde umgesetzt und ein ganzes Maßnahmenbündel

zur Bekämpfung frühkindlicher Karies auf den Weg gebracht. Wir machen uns stark für einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur Versorgung. Und als Dank dafür wird die KZBV jetzt für Verfehlungen Anderer durch den Gesetzgeber in Kollektivhaftung genommen.“

Solche exzessiv ausgeweiteten Eingriffsmöglichkeiten des BMG führen zu einer systematischen Aushöhlung der Selbstverwaltung. Diese sei jedoch zentrales Element von Freiberuflichkeit und tragende Säule einer umfassenden Gesundheitsversorgung, um die Deutschland weltweit beneidet werde. „Der Blick in europäische Nachbarländer zeigt: Staatlich zentrierte Gesundheitssysteme sind nicht ansatzweise so leistungsfähig wie unsere seit Jahrzehnten bewährte Versorgung“, betonte Eßer. Es gelte also im laufenden Gesetzgebungsverfahren erheblichen Schaden von einem funktionierenden, erfolgreichen und – zumindest bislang noch - selbstverwalteten GKV-System abzuwenden.

Die Stellungnahme der Vertragszahnärzteschaft zum GKV-SVSG kann auf der Website der KZBV abgerufen werden. Zudem ist dort ein Zehn-Punkte-Programm verfügbar, das zentrale Kritikpunkte an dem Gesetz in Kurzform beschreibt.

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