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Die KZBV zur MDK-Jahresstatistik 2016

Berlin, 30. Mai 2017 – Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) haben heute in Berlin ihre Jahresstatistik 2016 vorgestellt. Dazu sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):

„Trotz mangelnder Repräsentativität der Zahlen, deren Aussagekraft zum Teil mit der Lupe gesucht werden muss, nimmt die Vertragszahnärzteschaft natürlich jeden tatsächlichen Fehler ernst und prüft diesen gründlich. Patientensicherheit hat für uns, als eine der am häufigsten konsultierten Facharztgruppen, immer Priorität! Die MDK-Ergebnisse über mögliche oder bestätigte Fehler lassen allerdings – auch diesmal wieder – keine belastbaren Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität in den Praxen zu. Fest steht vielmehr: Unsere zahnärztliche Versorgung hat ein Qualitätsniveau, das weltweit keinen Vergleich scheuen muss.“

Dazu trage besonders ein fortlaufend weiterentwickeltes Qualitätsmanagement bei. „Schon die Zahlenverhältnisse - KZBV vs. MDK - belegen das eindeutig: Allein 93 Millionen (!) zahnärztliche GKV-Behandlungsfälle stehen einer doch eher geringen Zahl von 422 bestätigten Fehlern gegenüber. Doch diese Relation wird leider durch den MDK – einmal mehr – verschwiegen.“ Patientinnen und Patienten verunsichern solche Statistiktricks lediglich, betonte Eßer. „Ein echter Beitrag zur Versorgungssicherheit ist das jedenfalls nicht.“

Der MDK veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik der häufigsten Behandlungsfehler auf Basis von Gutachten, die erstellt werden, wenn sich Versicherte mit einem Fehlerverdacht an ihre Krankenkasse wenden.

Echte Beiträge der Zahnärzte zur Patientensicherheit
Der zahnärztliche Berufsstand arbeitet konsequent an der Weiterentwicklung und Verbesserung von Instrumenten zur Qualitätsförderung und Patientensicherheit. Dazu zählt ein Netz von zahnärztlichen Beratungsstellen, die seit Jahren kostenlos und fachlich kompetent Auskunft zu neuen Behandlungsmethoden, Therapiealternativen, Zweitmeinungsverfahren sowie zu Risiken bei bestimmten Eingriffen geben.

Die Patientenberatung von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und (Landes)Zahnärztekammern ist Anlaufstelle bei allen Anliegen, die im Zusammenhang mit Behandlungen auftreten können. Das zahnärztliche Gutachterwesen dient der Überprüfung und Sicherung der Behandlungsqualität und ist bei Patienten, Behandlern und Kassen gleichermaßen anerkannt. Kann keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, können spezielle Schlichtungsstellen angerufen werden.

Darüber hinaus trägt das zahnärztliche Berichts- und Lernsystem „CIRS Dent – Jeder Zahn zählt!“ aktiv zur Patientensicherheit bei. Zahnärztinnen und Zahnärzte können online aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag berichten und durch diesen Austausch lernen.

Weitere Informationen zur zahnärztlichen Patientenberatung und zu „CIRS Dent – Jeder Zahn zählt!“ können unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de, www.cirsdent-jzz.de sowie unter www.kzbv.de abgerufen werden.

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