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Saubere Zähne sind das Fundament für erfolgreiche Prävention

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KZBV legt aktualisierte Übersicht über Kassen-Zuschüsse zur PZR vor

Berlin, 31. März 2016 – Saubere Zähne sind nicht nur optisch attraktiver, eine umfassende Mundhygiene schützt auch wissenschaftlich belegt vor Zahnerkrankungen wie Karies und Parodontitis. Für immer mehr Menschen ist daher die professionelle Zahnreinigung (PZR) inzwischen regelmäßiger Bestandteil der Vorsorge beim Zahnarzt.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat jetzt eine aktualisierte Übersicht der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei der PZR veröffentlicht. Demnach bieten die meisten Kassen ihren Versicherten eine Bezuschussung der PZR an. Art und Umfang des Zuschusse unterscheiden sich jedoch oft erheblich. Im Vergleich zu der ersten KZBV-Umfrage im Vorjahr haben sich diesmal – mit immerhin rund 73 Prozent – deutlich mehr Kassen an der Erhebung beteiligt.

„Eine gründliche PZR ist weit mehr als nur Kosmetik. Wissenschaftliche Studien haben längst den erheblichen Nutzen bei der Prävention von Karies und Parodontalerkrankungen belegt. Parodontitis ist bei Erwachsenen mittlerweile der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen. Regelmäßige professionelle Zahnreinigungen durch den Zahnarzt oder speziell geschultes Praxispersonal tragen bereits erheblich zur Vermeidung von Zahnbetterkrankungen bei“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Umfrage der KZBV bei allen gesetzlichen Krankenkassen
Die Ergebnisse der neu erstellten Übersicht basieren auf einer von der KZBV durchgeführten Umfrage bei allen 118 gesetzlichen Krankenkassen, die im Januar 2016 vom GKV-Spitzenverband gelistet waren. Beteiligt haben sich insgesamt 63 Kassen. Die im vergangenen Jahr erstmals vorgelegte Tabelle ist seit ihrer Veröffentlichung auf großes Interesse bei Patienten, Versicherten, Zahnärzten und Medien gestoßen.

Gefragt wurde jeweils, welche Leistungen im Zusammenhang mit einer PZR angeboten werden, ob eine Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht wird, ob die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen basiert, ob etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung der Zahnärzte gemäß Gebührenordnung eingreifen und ob mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden.

Unterschiedliche Modelle der Bezuschussung der PZR
Die meisten der befragten Kassen gewähren ihren Versicherten einen direkten Zuschuss zur PZR pro Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur als Teil eines Bonusprogrammes oder als Selektivvertrag in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Die freie Wahl des Zahnarztes ist dabei also eingeschränkt. Manche Kassen lassen ihren Versicherten auch die Wahl zwischen mehreren Zuschuss-Varianten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die aktualisierten Umfrage-Ergebnisse auch als tabellarische Übersicht zusammen mit weiteren Informationen in der Ausgabe 7 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm), die am 1. April erscheint. Die Datei kann zudem als PDF auf der Website der KZBV heruntergeladen werden. Auch das Praxisplakat „Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen?“ steht in zwei Größen unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss zum Download und Selbstausdruck bereit.

Hintergrund – Umfang und Nutzen einer PZR
Eine PZR umfasst in der Regel die gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Die Maßnahme ist auch für Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen. Denn durch spezielle Instrumente erreicht der Zahnarzt Stellen im Mund, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Nach der Reinigung gibt das Praxisteam zudem individuelle Tipps zur Mundpflege und einer zahngesunden Ernährung.

Neben regelmäßigen Kontrolluntersuchungen ist die PZR damit ein wichtiger Bestandteil zahnmedizinischer Prävention. Bakterien im Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies kann Allgemeinerkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Problemen vorbeugen, da der Patient insgesamt weniger Bakterien im Körper hat.

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