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Kronen, Brücken oder Prothesen
Wenn die Implantate erfolgreich eingeheilt sind, kann die prothetische Versorgung vorgenommen werden. Dazu werden die Implantate durch Kopfteile (Pfosten) ergänzt. Auf diesen Kopfteilen können nun künstliche Zahnkronen oder Prothesen verankert werden. Die Behandlungsmaßnahmen zur Anfertigung solcher Konstruktionen ähneln im Prinzip dem Vorgehen bei der Versorgung natürlicher Zähne. Die Anforderungen an Zahnärztin oder Zahnarzt und Zahntechniker sind jedoch besonders hoch, da schon geringste Ungenauigkeiten im Fertigungsprozess nach der Eingliederung zum Verlust der Implantate führen können. An dieser Stelle soll nochmals verdeutlicht werden, dass Implantate lediglich den Einsatz herkömmlicher prothetischer Restaurationen (Kronen, Brücken, Prothesen) ermöglichen. Diese Restaurationen werden durch Schrauben oder Aufzementieren mit den Implantaten verbunden.
Gestaltung hängt vom Pflegebedarf ab
Die Gestaltung des implantatgestützten Zahnersatzes richtet sich in besonderem Maße nach den Pflegeanforderungen an Implantate. Ablagerungen von Zahnbelag (Plaque) oder Zahnstein können Entzündungen auslösen, die das Implantat nachhaltig gefährden. Aus diesem Grunde muss der Zahnersatz eine leichte Zugänglichkeit der Halsbereiche der Implantate gewährleisten. Spezielle Hygieneartikel (z. B. Zahnzwischenraumbürsten) ermöglichen der Patientin oder dem Patienten eine optimale Pflege der empfindlichsten Bereiche der Implantatkonstruktion. Allerdings bedingt diese "Pflegbarkeit" häufig ästhetische Einschränkungen besonders bei festsitzenden Restaurationen; Patienten vergleichen derartige Konstruktionen gelegentlich mit "Pfahlbauten". Herausnehmbare Prothesen bieten unproblematischere hygienische Voraussetzungen.