7. Vertreterversammlung

Rede Martin Hendges

Die Rede wurde bei der 7. Vertreterversammlung am 12. und 13. November 2025 in Berlin gehalten. Es gilt das gesprochene Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Gäste,

ich darf Sie auch im Namen des Vorstandes ganz herzlich zur 7. Vertreterversammlung der KZBV begrüßen.

Unsere diesjährige Sommer-VV stand politisch ganz im Zeichen der gerade abgeschlossenen Regierungsbildung und des vereinbarten Koalitionsvertrages.

Am heutigen Tag ist die neue Bundesregierung sechs Monate im Amt, was uns Gelegenheit bietet, eine erste Bilanz zu ziehen und einen Ausblick auf die unmittelbar anstehenden Herausforderungen vorzunehmen.

Uns ist allen bewusst, welch weitreichende Auswirkungen die derzeit bestehenden geopolitischen Konflikte auf Europa und damit auch insbesondere auf Deutschland haben, wenn wir nur an die globalen Lieferketten, den Handel, die internationale Sicherheit und die deutsche Konjunktur denken.

Und genau in dieser Zeit der zunehmenden Verunsicherung, der wachsenden Ängste und des Erstarkens extremistischer Kräfte, die unsere demokratische Grundordnung infrage stellen, ist ein funktionierendes solidarisches Gesundheitssystem wichtiger denn je.

Schaut man auf den Koalitionsvertrag, dann steht die Stabilisierung der GKV-Finanzsituation im Vordergrund, mit der wir uns heute neben zahlreichen anderen Themen wie der Sicherstellung der Versorgung oder dem Bürokratieabbau und vielem mehr schwerpunktmäßig beschäftigen müssen. Wer dachte, dass es diesmal vielleicht wieder eine politische Sommerpause geben würde, sah sich getäuscht. Zahlreiche Gesetz- und Verordnungsentwürfe erreichten uns, zu denen wir fundierte Stellungnahmen erarbeitet und abgegeben haben. Beispielhaft sei hier nur genannt der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“, der Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Ärzte-ZV und Zahnärzte-ZV“ oder das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP).

Ein weiteres Thema, das uns beschäftigt, ist das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG). Hierbei geht es um die Schaffung eines Sonderrechtsrahmens für Gesundheitsversorgung in Krisen- und Verteidigungslagen. Wir sind hier in drei der sieben themenbezogenen Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppen eingebunden und haben unsere Expertise dort bereits eingebracht.

Damit komme ich nun zum ersten gesundheitspolitischen „Omnibus-Gesetz“ der Legislatur. Es geht um das eben bereits genannte „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, welches um zahlreiche fachfremde Inhalte erweitert und am 6. November 2025 im Bundestag beschlossen worden ist. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es enthält das „Kleine Sparpaket“, welches drei Maßnahmen vorsieht, mit denen das vom BMG aktuell auf zwei Milliarden Euro bezifferte Finanzierungsdefizit der GKV für 2026 geschlossen werden soll:

  1. Begrenzung der Vergütungsanstiege im Krankenhausbereich auf die reale Kostenentwicklung (erwartete Einsparung für die GKV: 1,8 Milliarden Euro),
  2. Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen im Jahr 2026 (erwartete Einsparung für die GKV: 100 Millionen Euro), und
  3. eine einmalige Senkung der Fördersumme des Innovationsfonds im Jahr 2026 (erwartete Einsparung für die GKV: 100 Millionen Euro).

Ich erinnere mich noch genau an den Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, mit dem wir im Rahmen der VV 2022 in Dresden überrascht wurden. Drei Jahre später nehmen wir heute mit großer Genugtuung und Freude zur Kenntnis, dass die vertragszahnärztliche Versorgung im Sparpaket außen vor geblieben ist und Frau Warken nicht den Rasenmäher angeschmissen hat.

Dieser Erfolg – und das sage ich mit Stolz – ist kein Zufall, sondern das Ergebnis harter Arbeit. Wir haben es geschafft, die politischen Entscheidungsträger mit validen Daten und Fakten von der Sonderrolle der vertragszahnärztlichen Versorgung zu überzeugen. Wir werden auf breiter Ebene als Vorbild dafür zitiert, wie die Fokussierung auf Prävention nicht nur mehr Gesundheit schafft, sondern auch Kosten einspart und zudem eine Balance von sozialer Sicherung und Eigenverantwortung sicherstellt. Auch im Bereich der Versorgung vulnerabler Patientengruppen werden wir als Paradebeispiel angeführt. Die Politik hat verstanden, dass wir verlässlich und handlungsstark sind. Gerade am Beispiel der Umsetzung des Amalgamverbotes war man sehr froh, dass wir auf bundesmantelvertraglicher Ebene eine Lösung gefunden haben.

Wir poltern nicht, sondern überzeugen und machen deutlich, welche Bedeutung die Selbstverwaltung hat und wie leistungsstark sie ist.

Damit steht fest, dass die Gesamtvertragspartner auf Landesebene – also Sie als KZVen mit den Krankenkassen – auf Basis des Paragrafen 85 Absatz 3 SGB V auch in 2026 Vergütungsverhandlungen führen können. Das ist aus meiner Sicht bei der schwierigen Gemengelage mehr als ein Erfolg.

Es sind weitere Regelungen, die uns betreffen, über fachfremde Anträge in das Gesetz gekommen: Zum einen gibt es Regelungen zum vertragsärztlichen Notdienst bezüglich sogenannter Poolärzte, zum anderen gibt es eine Ergänzung des Paragrafen 87 Absatz 2 SGB V, bei der es um die Versorgung von Menschen mit Behinderungen geht.

Wenn ich soeben über unseren großen Erfolg hinsichtlich des kleinen Sparpakets gesprochen habe, dann darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nächsten Herausforderungen vor der Tür stehen. Es geht um die Finanzkommission Gesundheit, die bereits ihre Arbeit aufgenommen hat und Maßnahmenvorschläge zur mittel- und langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen in 2026 erarbeiten soll.

Es wurde im Vorfeld viel darüber spekuliert, ob das Einsetzen dieser Kommission als „institutionalisierte Ratlosigkeit“ oder „professionelle Situationsbeherrschung“ einzuordnen ist. Aber egal, zu welcher Einschätzung wir gelangen: Diese Kommission soll laut Frau Warken ohne Denkverbote Vorschläge erarbeiten. Und Frau Warken hat im Rahmen der Pressekonferenz zum kleinen Sparpaket deutlich gesagt, dass alle Bereiche in den Blick genommen werden und auch alle ihren Beitrag leisten müssen. Ohne den Mitgliedern der Finanzkommission Gesundheit zu nahe treten zu wollen, sehe ich hier keine Fachexpertise in Richtung Zahnmedizin. Umso wichtiger ist es, dass Frau Warken ihr Versprechen eingelöst hat, uns als Selbstverwaltung in den Prozess einzubinden. Wir haben heute die Fragebögen erhalten, um bis Ende November Vorschläge in die Finanzkommission einbringen zu können. Um gut vorbereitet zu sein, haben wir bereits hausintern die Arbeit aufgenommen, um jetzt auf die möglichen Szenarien adäquate Antworten zu geben und aktiv unsere Vorschläge zu unterbreiten. Wer die Diskussion im Vorfeld des jetzt beschlossenen Sparpakets aufmerksam verfolgte, der nahm die Flut von großteils vollkommen unsachgerechten Vorschlägen aus Politik, Krankenkassen und Verbänden wahr.

Reform- und Sparideen nach dem Motto: „Wer hat noch nicht, wer will nochmal?“ gibt es in großer Zahl. Diese werden nun bestimmt auch von den verschiedenen Seiten in die Finanzkommission eingebracht. Dabei verwundert es nicht mehr, dass es bei vielen Vorschlägen wieder nur darum geht, denjenigen Sparopfer abverlangen zu wollen, die jeden Tag mit großem Einsatz die Versorgung sicherstellen. So allem voran der Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes mit seiner Forderung der Modifizierung der Paragrafen 71 und 85 SGB V – und das explizit auch für den zahnärztlichen Bereich. Ich kann den Begriff der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ nicht mehr hören. Es mag unbestritten sein, dass es Ineffizienzen im GKV-System gibt, aber die liegen weiß Gott nicht im vertragszahnärztlichen Sektor.
Wenn über 50 Prozent der GKV-Leistungsausgaben im Bereich Krankenhaus und Arzneimittel entstehen und dort Veränderungsraten von über neun Prozent zustande kommen, dann kann man doch nicht unter dem Deckmantel der Solidarität – und so wird oft argumentiert – in Leistungsbereichen Geld einsparen wollen, die rein gar nichts mit dem Problem zu tun haben.

Selbst in Anbetracht einer extrem hohen Grundlohnsumme für 2026 bleibt bei über 150 Milliarden Euro Ausgabenanteil in den genannten Bereichen ein Defizit von etwa sieben Milliarden Euro übrig. Die Tatsache, dass die Unterdeckung der versicherungsfremden Leistungen die GKV mit rund zehn Milliarden Euro jedes Jahr belastet, ist die nächste Farce.

Die Krankenhausreform entwickelt sich in die gleiche Richtung, in dem Länder- und Partikularinteressen von Lokalpolitikern über die des Bundes gestellt werden. Ähnlich verläuft es im Bereich der Arzneimittelversorgung, in dem die Pharmalobby ihren Einfluss in der Politik scheinbar immer wieder erfolgreich geltend macht.

So sehr wir erfolgreich vermitteln konnten, dass der zahnmedizinische Bereich ein Paradebeispiel für den Erfolg von Prävention ist, so sehr hat sich in den Köpfen der Politik die These eingebrannt, die sogenannten Health Outcomes wären im Ländervergleich trotz der hohen Ausgaben nur durchschnittlich, was aber für unseren Bereich nicht gilt. Folge ist jedoch, dass ein wichtiger Schritt bei der Analyse der Ausgabenproblematik übersprungen wird und man sich nur mit angeblichen Ineffizienzen auf der Seite der Leistungserbringer beschäftigt. Was scheinbar völlig außen vor bleibt, ist die Tatsache, dass hinter jeder Leistung ein Patient steht, der diese dem GKV-System abverlangt. Wir sind in einer Zeit knapper Ressourcen an einem Punkt angelangt, an dem eben nicht mehr das Motto „Alles für alle zu jedem Zeitpunkt“ gelten kann, sondern vielmehr der Fokus auf das Verhindern oder frühzeitige Erkennen von Erkrankungen gerichtet werden muss, um die Ausgaben zu reduzieren.

Wir schauen in Deutschland zu, wie zum Beispiel die Fettleibigkeit von Kindern rapide zunimmt, welch rasante Morbiditätsexpression im Bereich des Typ-2-Diabetes bei Kindern zu verzeichnen ist, und schaffen dafür aber lieber mal die Bundesjugendspiele ab. Und ohne, dass ich in dieser VV das Thema groß diskutieren möchte, fällt es schon sehr schwer, nachzuvollziehen, warum wir in Deutschland einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf die meisten Lebensmittel haben, aber Arzneimittel mit 19 Prozent besteuert werden. Wenn dann der CDU-Wirtschaftsrat in seinem im September veröffentlichten Positionspapier vorschlägt, zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen, dann zeigt das, wo wir in der Debatte angekommen sind.

Losgelöst von einer mit solchen Vorschlägen einhergehenden Bagatellisierung der Zahnmedizin wird hier der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut. Wie verlogen ist es, von Einsparungen für die GKV in Höhe von 18 Milliarden Euro zu sprechen und dann aber den Beitragszahlern ihren Beitragsanteil für die zahnmedizinische Versorgung vorenthalten zu wollen. Ich muss hier nicht näher erläutern, welche fatalen Folgen das für die Mundgesundheit in Deutschland hätte. Insofern müssen wir solchen Vorschlägen eine klare Absage erteilen. Ebenso klare Absagen gab es dann auch umgehend aus den Reihen von SPD, Grünen und auch der CDA.

Lassen Sie mich im Ergebnis festhalten: Die zahnärztliche Versorgung in Deutschland ist und bleibt das Paradebeispiel, wenn es darum geht, aufzuzeigen, wie ein funktionierendes, nachhaltiges und qualitätsgesichertes Gesundheitswesen aussehen kann. Wir sind effizient, wirtschaftlich, stellen mit hoher Qualität und eben hohem Health Outcome die Versorgung flächendeckend sicher, haben die Bedeutung der Prävention bei unseren Patientinnen und Patienten fest verankert und zeigen, wie sich Eigenverantwortung und soziale Absicherung in der GKV problemlos verbinden lassen. Insofern werden wir auch in den nächsten Wochen und Monaten nicht davon ablassen, genau diese Botschaft in die Politik zu tragen, wenn es um die anstehenden Reformen des deutschen Gesundheitswesens geht.

Ich rufe alle Vertreterinnen und Vertreter der Zahnärzteschaft dazu auf, geschlossen diesen Weg mitzugehen. In einer so schwierigen Phase – und das sage ich aus gutem Grunde – darf es keine Partikularinteressenvertretung geben. Es geht jetzt auf der übergeordneten Ebene darum, die Rahmenbedingungen für die gesamte Zahnärzteschaft zu sichern und an wichtigen Stellen zu verbessern. Insofern bedanke ich mich bei allen KZVen für das so geschlossene Auftreten und die Unterstützung ganz herzlich.