7. Vertreterversammlung
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Rede Meike Gorski-Goebel
Die Rede wurde bei der 7. Vertreterversammlung am 12. und 13. November 2025 in Berlin gehalten. Es gilt das gesprochene Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Gäste,
auch von meiner Seite aus ein herzliches Willkommen zu unserer Vertreterversammlung in Berlin. Gerne berichte ich Ihnen heute über aktuelle Themen aus den Abteilungen Qualitätsförderung, Qualitätsinstitut und Leitlinien sowie aus der Vertragsinformatik.
Qualitätsförderung
Versorgungsqualität war und ist für die Zahnärzteschaft seit jeher ein besonderes Anliegen. Grundsätzlich ist es mir wichtig, nochmals darauf zu verweisen, dass es keines Zwangs oder einer gesonderten gesetzlichen Verpflichtung bedurft hätte, damit der Berufsstand sich dieser Verantwortung bewusst wird und fortwährend stellt. Dies berücksichtigend setzen wir die sich aus den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung ergebenden Verpflichtungen natürlich um.
Seit 2019 gilt die Richtlinie über die Kriterien zur Qualitätsbeurteilung und -förderung der indikationsgerechten Erbringung von Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa zur Förderung einer langfristigen Erhaltung eines bleibenden therapiebedürftigen Zahns gemäß § 135b Absatz 2 SGB V – QBÜ-RL-Z. Der Berufsstand hat sich diesem Thema gestellt und ausweislich des aktuellen QP-Berichts zeigen sich deutliche Verbesserungen bei Gesamt- und Einzelbewertungen, insbesondere im Vergleich zum Beginn des Verfahrens.
Leitlinien
Die Bearbeitung der uns aktuell vorliegenden Leitlinien stellt eine umfassende und anspruchsvolle Aufgabe dar. Die KZBV hat seinerzeit entschieden, sich aktiv an der Leitlinienarbeit zu beteiligen. So können wir nicht nur von der Beratung bis zur Beschlussfassung unsere Expertise in die Verfahren einbringen. Auch können wir so sehr frühzeitig bewerten, ob und welche Auswirkungen auf die Versorgung zu erwarten sind, und gegebenenfalls Einfluss nehmen. Um Missverständnisse an dieser Stelle zu vermeiden, ist es mir sehr wichtig zu betonen, dass wir mit unserer Leitlinienarbeit nicht automatisch eine Übernahme von Verfahrensweisen in die GKV intendieren wollen.
Gleichzeitig ist hier hervorzuheben, dass ein enger Austausch mit der Bundeszahnärztekammer von extremer Wichtigkeit ist.
Vertragsinformatik
Zahnarztpraxen stehen schon allein aufgrund des hohen Bürokratieaufwands und des zunehmenden Fachkräftemangels sowie fehlender Planungssicherheit vor großen Herausforderungen. Zusätzlich müssen sie sukzessive die elektronische Patientenakte (ePA) in ihren Behandlungsalltag integrieren. Hierfür spreche ich den Praxen und ihren Teams, die Tag für Tag für die Patientinnen und Patienten da sind, ein herzliches Dankeschön aus.
Aber auch den Herstellern der Praxisverwaltungssysteme gebührt Dank: Sie haben unter Hochdruck programmiert, Software-Updates installiert und den Praxen Schulungsangebote zur ePA gemacht. Hier zeigt sich wieder eindeutig, dass Digitalisierung nur gemeinsam funktioniert.
Daran anknüpfend: Die ePA eines Versicherten wird sukzessive befüllt. Wichtig ist daher, von Anfang an großen PDF-Datenmengen und vor allem Datengräbern vorzubeugen. Hierfür hat die KZBV für die strukturierten Medizinischen Informationsobjekte (MIO) „zahnärztlicher Implantatpass“ und „zahnärztlicher Basiseintrag“ Konzepte ausgearbeitet, die bei Priorisierung durch den Gesetzgeber sofort bereitstehen. Hier appelliere ich eindringlich an das Bundesministerium für Gesundheit und an das bei der Gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG), unbedingt die Expertise der Selbstverwaltung in die anstehenden Prozesse einzubinden und damit die Erfahrungen aus der Praxisrealität einzuholen. Die Umsetzung unserer MIO darf nicht auf Jahre hinaus verzögert werden.
Aber es gibt im Bereich der Digitalisierung auch Positives zu berichten, nämlich dann, wenn die Selbstverwaltung die Initiative ergreift: Während das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) – ein Leuchtturmprojekt, das aus der Selbstverwaltung und dem Berufsstand heraus entwickelt wurde – bereits in den Praxen etabliert ist, wird jetzt auch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis ein zukunftsfähiger und sicherer elektronischer Datenaustausch (eLABZ) gewährleistet. Damit setzen wir eine weitere Landmarke in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Wir haben gezeigt, wie praxistaugliche Digitalisierung funktioniert. Mit dem eLABZ können Kostenvoranschläge, Aufträge und Rechnungen bald strukturiert, einheitlich und sicher bei deutlicher Reduzierung des Bürokratieaufwands übertragen werden. In diesem Zusammenhang geht meine Forderung deutlich in Richtung der Handwerkskammern: Statten Sie die Zahntechniker als Pioniere des Handwerks schnellstmöglich mit den entsprechenden elektronischen Berufsausweisen und Institutionskarten aus. Sodann kann die Digitalisierung im Gesundheitswesen gemeinsam mit Vorteilen für Dentallabore und Zahnarztpraxen aufgewertet werden.