70 Jahre Selbstverwaltung
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Rede Martin Hendges
Die Rede wurde beim Festakt im Französischen Dom in Berlin am 23. September 2025 gehalten. Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Frau Senatorin Dr. Cyborra,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Optendrenk,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestags,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
ich freue mich sehr, dass Sie so zahlreich der Einladung der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur Feier anlässlich des 70- jährigen Jubiläums der Selbstverwaltung in den französischen Dom gefolgt sind. Die gemeinsame Veranstaltung zeigt: Ärztliche und zahnärztliche Versorgung sind seit langer Zeit in engem Schulterschluss verbunden. Wie Kreative die Aufgabe lösen „die Bedeutung der Selbstverwaltung in drei Minuten zu beschreiben“, konnten sie in unserem Film zu Beginn sehen.
Doch es gibt deutlich mehr zu sagen, wenn es darum geht, den Stellenwert der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen herauszuarbeiten. Zunächst einmal gilt festzuhalten, was hinter dem Prinzip der Selbstverwaltung steckt: „Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Leistungserbringer organisieren sich jedoch selbst in Verbänden, die in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen.“ So kann man es auf der Homepage des BMG nachlesen.
Die Frage, die sich daran spontan anschließt, lautet: Gilt diese Definition heute noch uneingeschränkt? Und konnten wir unter Beweis stellen, dass die Entscheidung des Gesetzgebers 1955 die richtige war, die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Beziehung zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten zu definieren und damit die Selbstverwaltungsorgane als Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Taufe zu heben?
Die erste Frage kann man nicht mehr uneingeschränkt mit ja beantworten, blickt man auf die immer wiederkehrenden Angriffe auf die Selbstverwaltung zurück. Es würde vollkommen den Rahmen sprengen, die zahlreichen Gesetze anzusprechen, durch die die ursprünglich weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung eingeschränkt und durch kleinstteilige gesetzliche Regelungen substituiert worden sind. Auch Körperschaften als Lobbygruppen zu bezeichnen, wie in der vergangenen Legislaturperiode geschehen, ist bereits ein Affront an sich. Wer so denkt, will nicht nur als Politik Rahmen setzen, der will ein staatszentriertes Gesundheitssystem, in dem die Selbstverwaltung auf die Vollstreckung politischer Vorgaben reduziert ist und zugleich als Störfaktor wirkt, den es ruhigzustellen gilt.
Umso erfreulicher, dass unsere neue Bundesgesundheitsministerin Frau Warken wieder auf den Dialog mit der Selbstverwaltung setzt und auch das Prinzip der Selbstverwaltung nicht in Frage stellt. Womit ich bei der zweiten Frage angelangt bin: 70 Jahre Selbstverwaltung, KBV und KZBV, haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die Entscheidung des Gesetzgebers 1955 genau die richtige war. Die vertragszahnärztliche Versorgung ist – und das sage ich als Vorstandsvorsitzender der KZBV mit Stolz – eine absolute Erfolgsgeschichte!
Erfolgsgeschichte deshalb,
- weil wir durch eine konsequente Präventionsausrichtung für eine stetige Verbesserung der Mundgesundheit gesorgt haben
- weil wir nach wie vor trotz immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung sicherstellen
- weil wir zielgruppenspezifische Versorgungskonzepte insbesondere für unsere vulnerablen Patientinnen und Patienten realisiert haben
- weil wir durch unsere Präventionsausrichtung zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen,
- rückgängige Morbiditäten zu verzeichnen sind,
- wir die Volkskrankheit Karies quasi in den Griff bekommen haben und aktuell mit der neuen Parodontitisrichtlinie die große Volkskrankheit Parodontitis bekämpfen wollen.
Die Aufzählung unserer zahlreichen Versorgungskonzepte könnte man noch lange fortführen. Aber ganz wichtig und bedeutend dabei ist die Tatsache, dass all diese Konzepte aus der Selbstverwaltung heraus, in Abstimmung mit der Wissenschaft und den Erfahrungen aus der täglich Praxis entwickelt worden sind. Es bedurfte keines gesetzlichen Auftrags.
Vielmehr konnten wir die Politik von der Bedeutung unserer Konzepte überzeugen, so dass dann in der Folge der gesetzliche Rahmen für die Umsetzung geschaffen wurde.
Und genau das zeigt die Stärke und das Allstellungsmerkmal der Selbstverwaltung!! Wir verstehen uns eben weniger als „Verwalter“, sondern vor allem als „Gestalter“.
Wenn dieser Grundsatz vom Gesetzgeber verstanden und verinnerlicht wird, dann kann auch ein zukünftiges Gesundheitswesen trotz der bestehenden großen Herausforderungen Bestand haben. Wenn man aber genau das Gegenteil tut, wird all das, was GKV und Politik versprechen, nicht zu realisieren sein.
Wer dem Euphemismus einer so genannten „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ das Wort redet, verkennt die Folgen für die Patientenversorgung und das ganze System.
Die Auswirkungen des FinStG sind das beste Beispiel für die Folgen einer vollkommen kurzsichtigen Kostendämpfung auf dem Rücken derer, die jeden Tag mit großem Einsatz Versorgung sicherstellen. Verheerend aber vor allem für unser Ziel, die Volkskrankheit Parodontitis der Morbidität angemessen bekämpfen zu können. Verheerend aber auch deshalb, weil durch das frühzeitige Behandeln der Parodontitis hohe Folgekosten – und das nicht nur im zahnärztlichen Bereich – verhindert werden könnten (siehe Diabetes, koronare Herzerkrankungen etc.). Und ich kann es den Verantwortlichen des GKV-SV an der Stelle nicht ersparen, auf den vor kurzem veröffentlichen Vorschlag der Änderung des § 71 SGB V einzugehen. Wir reden heute über die Bedeutung der Selbstverwaltung und damit auch über die der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Und wenn wir das Ziel verfolgen, auch die Stärke der gemeinsamen Selbstverwaltung herauszustellen, dann sind solche Vorschläge absolut kontraproduktiv, konterkarieren die Zusammenarbeit und unsere Bemühungen, im Rahmen der Selbstverwaltungen Lösungen zu finden und sinnvolle Reformvorschläge zu erarbeiten.
Lieber Andreas, Du hast die Sparvorschläge des GKV-SV als einen „Salto mortale“ für die ambulante Versorgung“ bezeichnet. Dem können wir uns nur anschließen. („Wer von der Zirkuskuppel mit verbundenen Augen springt, wäre dann besser im Disneyland aufgehoben“)
Wir können nur ernsthaft an alle politisch Verantwortlichen appellieren, auf solche Vorschläge nicht einzugehen, sondern wirksame und nachhaltige Reformen gemeinsam mit der Selbstverwaltung zu entwickeln, um das Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen. Ein Leitgedanke muss dabei sein, die Prävention und damit das Verhindern von Erkrankungen in den Mittelpunkt zu stellen.
In Prävention muss man allerdings auch investieren, um nachher einzusparen. Und hier unterscheiden wir uns ganz wesentlich von der Politik. Wir denken nicht in Wahlperioden! Bei uns wechselt vielleicht der Vorstand, aber nicht unsere Grundausrichtung. Unsere Ziele und Aufgaben sind klar definiert: Wir werden weiter an der Verbesserung der Mundgesundheit arbeiten, zielgruppenspezifische Versorgungskonzepte auflegen und die vertragszahnärztliche Versorgung flächendeckend und wohnortnah sicherstellen. Dieses Erfolgsmodell wollen wir als zahnärztliche Selbstverwaltung fortschreiben. Auf das „Wie?“ gibt unser Film heute eine Antwort:
„Damit unsere Erfolgsgeschichte weitergehen kann, brauchen wir weder Zuckerwatte noch Feuerwerk, aber die richtigen politischen Rahmenbedingungen.“
Um es weiter zu präzisieren: Wir brauchen Planbarkeit, Verlässlichkeit, Gestaltungsspielraum. Rahmenbedingungen, die es uns ermöglichen, den Beruf Zahnärztin, Zahnarzt und die Niederlassung in eigner Praxis, attraktiv zu halten und zu fördern.
Die gegenwärtige Finanzlage der GKV, der demografische Wandel, Bürokratielasten, die Sicherstellung der Versorgung auch in ländlichen strukturschwachen Räumen – die Herausforderungen für unser Gesundheitswesen sind groß, aber sie sind nicht unlösbar. Für unseren Bereich liegen unsere Lösungsvorschläge aus der Selbstverwaltung auf dem Tisch. Daher lautet mein heutiger Appell an alle politischen Entscheidungsträger: Nehmen Sie die Erfolgsgeschichte „70 Jahre Selbstverwaltung KBV/KZBV“ zum Anlass, gemeinsam mit uns Deutschland als Sozialstaat im Bereich der Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu machen und die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung so auszugestalten, dass auch in Zukunft Ärztinnen, Zahnärztinnen, Ärzte und Zahnärzte weiterhin motiviert sind, in die Niederlassung zu gehen.