8. Vertreterversammlung
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Rede Meike Gorski-Goebel
Die Rede wurde bei der 8. Vertreterversammlung am 10. und 11. Juni 2026 in Köln gehalten. Es gilt das gesprochene Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Gäste,
auch von meiner Seite aus ein herzliches Willkommen zu unserer Vertreterversammlung im Zahnärztehaus in Köln. Gerne berichte ich Ihnen heute über aktuelle Themen aus meinem Zuständigkeitsbereich.
Qualitätsförderung
Qualitätssicherungsverfahren Systemische Antibiotikatherapie
Im Rahmen der datengestützten Qualitätssicherung wird seit Jahren die Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens (QS-Verfahren) im zahnärztlichen Bereich geplant. Entwickelt worden ist hierfür ein QS-Verfahren zur systemischen Antibiotikatherapie, genauer gesagt zur „Systemischen Antibiotikatherapie im Rahmen der konservierend-chirurgischen und parodontalen Behandlung“, das in Teil 2 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses ergänzt werden soll.
Datenschutzrechtliche Probleme erforderten jedoch eine Änderung des § 299 SGB V (Datenverarbeitung für Zwecke der Qualitätssicherung). Dieser notwendigen Anpassung kam der Gesetzgeber jetzt im Rahmen des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG) nach. Daher gehe ich davon aus, dass das QS-Verfahren zur systemischen Antibiotikatherapie noch in diesem Jahr in der DeQS-RL ergänzt wird und zum 01.01.2027 zur Anwendung kommt.
Mit diesem Verfahren soll das Verordnungsverhaltens von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten gemessen werden. Ziel ist es, die Indikationsstellung für die Verordnung eines Antibiotikums zu verbessern, um nicht notwendige Verordnungen zu vermeiden. Darüber hinaus soll ein möglichst hoher Anteil der Penicillin-Verordnungen als Mittel der ersten Wahl erreicht werden. Die Verordnung des Antibiotikums Clindamycin soll optimiert werden, um möglichst selten zu verordnen.
Auf die Praxen kommt zunächst kein Mehraufwand zu, da für das rein datengestützte Verfahren Sozialdaten bei den Krankenkassen genutzt werden.
Leitlinien
S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis – Stadium IV“, AWMF-Nr. 083 – 056
Die von der European Federation of Periodontology (EFP) erstellte S3-Leitlinie zur Parodontitistherapie im Stadium IV wurde inzwischen für Deutschland adaptiert. Dabei war die KZBV intensiv beteiligt, insbesondere hinsichtlich der Aspekte zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
Das Ziel der Leitlinie besteht vor allem in der Verbesserung der Qualität der Parodontaltherapie und in der Reduzierung des parodontitisbedingten Zahnverlusts. Sie gilt als Ergänzung zur S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ (083-043). Somit liefern diese zwei ins Deutsche übersetzten EFP-Leitlinien ein vollständiges, evidenzbasiertes und praxisnahes Konzept zur Parodontaltherapie für die deutschen Zahnärzte.
Die Leitlinie steht kurz vor der Veröffentlichung.
Vertragsinformatik
Mit dem „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)“ will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit einem Maßnahmenbündel sogenannte „Mehrwerte der Digitalisierung“ in die Versorgung bringen. Dass das BMG ein Problem aus dem zahnärztlichen Alltag erkannt hat und gezielt dort Hand anlegt, zeigt sich mit Schaffung des § 386a SGB V-E: Die Intention der Gesetzgebung zur Verpflichtung der Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS), auf Verlangen der Praxen die personenbezogenen Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten unverzüglich und kostenfrei im interoperablen Format zur Verfügung zu stellen, ist ein positiver Ansatz. Dies schafft Sicherheit für die Praxen im Umgang mit Archivierungs- und Dokumentationspflichten sowie bei einem etwaigen Wechsel des PVS. Den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) ist es zudem nun auch möglich, ihre Mitglieder bei der Verfolgung der Ansprüche gegenüber dem PVS-Hersteller zu unterstützen. Nicht weniger beachtlich ist, dass PVS-Hersteller zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn die begehrten Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im interoperablen Format zur Verfügung gestellt wurden.
Der Entwurf der 3. Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (3. GIGV-ÄndVO) knüpft daran nahtlos an. In diesem Entwurf verordnet das BMG wichtige Änderungen mit Auswirkungen auf Praxen und PVS-Hersteller. Im Grunde wird die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) um die verpflichtende Umsetzung des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) gefordert. Positiv ist, dass die PVS-Hersteller über die KZBV und die gematik frühzeitig und regelmäßig bei den Entwicklungen des dgMP eingebunden sind. Nichtsdestotrotz ist der vorgegebene Zeitraum für die benötigte Zertifizierung der PVS-Hersteller mittels Konformitätsbewertungsverfahren (KOB) ab September 2026 bis zum Ende Dezember 2026, der auch die Installation in den Praxen beinhaltet, unmöglich einzuhalten. Dies zeigt eine gewisse Realitätsferne der Akteure. Das hat die KZBV in ihrer Stellungnahme zur 3. GIGV-ÄndVO sehr deutlich klargestellt. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern!
Während das Verfahren „Elektronischer Datenaustausch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis“ (eLABZ) noch ein absolut positiver Eckpfeiler meines letzten Berichts war, ist der aktuelle Stand ernüchternd, was ganz sicher nicht am fehlenden Engagement der KZBV, der KZVen, des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), der Zahnarztpraxen, der Dentallabore oder der Softwareindustrie liegt. Ganz im Gegenteil: Die KZBV nimmt deutlich die Bereitschaft aus den Praxen und Laboren war, endlich mit eLABZ loslegen zu können. Jedoch wird das Verfahren nach wie vor von den Handwerkskammern komplett ausgebremst. Die Zahl der an die TI angebundenen Dentallabore stagniert und lässt sich nach wie vor an wenigen Fingern abzählen, weil die Handwerkskammern die Kartenausgabeprozesse nicht beginnen und sogar die Generalüberholung der Kammerportale abwarten wollen. So ist wieder ein halbes Jahr ohne Fortschritte verstrichen und folgerichtig ergreift die Vertreterversammlung heute mit einem entsprechenden Antrag und einem darin enthaltenen Appell, der an die Handwerkskammern gerichtet ist, die Initiative.
Institut für vertragszahnärztliche Selbstverwaltung (IvS)
Um auch zukünftig in der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung fachlich und verhandlungstechnisch gut aufgestellt zu sein, setzen wir uns für den standespolitischen Nachwuchs in den KZVen und der KZBV intensiv ein. Deshalb hat die KZBV Anfang des Jahres das Institut für vertragszahnärztliche Selbstverwaltung (IvS) gegründet, um mittel- und langfristig Nachwuchskräfte für eine Aufgabe in den vertragszahnärztlichen Selbstverwaltungen zu motivieren.
Das IvS wird von der KZBV getragen. Uns ist dabei wichtig, eng mit den KZVen zusammenzuarbeiten. Organisatorisch ist das IvS als Stabsstelle bei der KZBV am Standort Berlin angebunden. Als Institutsleiter konnten wir den früheren KZBV-Vorstandsvorsitzenden und jetzigen Ehrenvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer gewinnen.
Vielen Dank!