8. Vertreterversammlung

Rede Martin Hendges

Die Rede wurde bei der 8. Vertreterversammlung am 10. und 11. Juni 2026 in Köln gehalten. Es gilt das gesprochene Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr verehrten Gäste,

ich darf Sie im Namen des Vorstandes ganz herzlich zur 8. Vertreterversammlung der KZBV hier in Köln begrüßen.

Die Sommer-VV soll ja grundsätzlich eine sogenannte Arbeits-VV sein. Die diesjährige wird aber politischer denn je. Vor einem Jahr haben wir eine erste Bilanz hinsichtlich der Regierungsbildung und des Koalitionsvertrages gezogen.

Uns war damals schon klar, dass vor allem die Stabilisierung der GKV-Finanzen im Vordergrund des politischen Handelns stehen wird.  Bereits in der letzten Herbst-VV standen zahlreiche Gesetzes- u. Verordnungs-entwürfe im Raum, die uns beschäftigt haben.

Der Startschuss fiel im November 2025 mit dem „Kleinen Sparpaket“ im Rahmen des Gesetzes zur Befugnis-erweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), durch das ca. zwei Milliarden Euro eingespart werden sollten.

Wir hatten damals mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass die vertragszahnärztliche Versorgung in diesem Sparpaket außen vor geblieben war. Dieser Erfolg war kein Zufall, sondern das Ergebnis harter Arbeit. Denn wir hatten es geschafft, die politischen Entscheidungsträger mit validen Daten und Fakten von der Sonderrolle der vertragszahnärztlichen Versorgung zu überzeugen.

Wer das Grußwort von Herrn Sorge in unserer letzten VV oder auch die Worte von Frau Warken bei der Bundesversammlung der BZÄK hörte, der konnte mit Stolz das große Lob über die Präventionserfolge der Zahnmedizin entgegennehmen. So weit so gut!

Sechs Monate später reden wir über einen Entwurf zum Betragssatzstabilisierungsgesetz, der Ende April im Kabinett beschlossen wurde. Dieser Gesetzentwurf sieht Maßnahmen für unseren Bereich vor, die weder eine Würdigung unserer großen Erfolge widerspiegeln noch in irgendeiner Weise mit validen Daten zu rechtfertigen sind.

Und keine Sorge. Ich werde gleich noch deutlicher!

Keiner von uns zweifelt daran, dass eine anwachsende strukturelle Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben Reformen notwendig macht, um weiter steigende Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu verhindern und einer damit einhergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entgegenzuwirken.

Das Problem ist erkannt. Bezüglich der Lösung heißt es dann im Entwurf:

„Um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom BMG eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen.

Die Empfehlungen sind geeignet, das hohe Ausgaben-wachstum ohne Einschränkungen der Versorgungsqualität zu senken und die vorhandenen Mittel effizienter einzusetzen. (…)“

Weiter heißt es:

„Die hohen prognostizierten Deckungslücken von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 erfordern einen substanziellen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Sowohl Leistungserbringer, Hersteller von Arzneimitteln und Hilfsmitteln, Krankenkassen, Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, Versicherte sowie Patientinnen und Patienten müssen einen angemessenen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung leisten. Die enormen Herausforderungen können nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unter Einbezug aller Beteiligten bewältigt werden. Aufseiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie etwa der Vertragsärztinnen und -ärzte und der Krankenhäuser, ist eine dauerhafte und regelhafte Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die jeweilige Kostenentwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen mit der Einnahmenentwicklung der GKV als fester Obergrenze unabdingbar (…) Dabei müssen alle Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Nutzen für die Patientinnen und Patienten stehen. Nicht zielgenaue, kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden abgeschafft. Fehlanreize und Ungleichbehandlungen über verschiedene Bereiche mit Kostenfolgen für die GKV werden konsequent abgebaut. (…)“

Allein die Vorgabe, dass alle einen „angemessenen Sparbeitrag“ leisten müssen, macht deutlich:

Die Politik ist nicht bereit, die großen Erfolge in unserem Sektor, die sich sowohl durch eine stetig steigende Mundgesundheit als auch durch stabile Ausgaben belegen lassen, angemessen zu berücksichtigen.

Ganz im Gegenteil geht der Gesetzesentwurf sogar weit über das hinaus, was wir beim FinStG erleben mussten:

  • strikte GLS-Anbindung von Punktwerten und Gesamtvergütungen, inkl. 1%Punkt-Abschlag 27-29
  • Auswirkungen auch auf den Bereich ZE
  • Wegfall der Vergütungen für ePA-Befüllung

Dann aber davon auszugehen, dass es keine Leistungskürzungen geben wird, wir mehr Raum für Morbiditätsentwicklungen hätten oder unter den Umständen bereit wären, das Leistungsgeschehen im Rahmen von Versorgungskonzepten weiterzuentwickeln, ist seitens der Politik mehr als blauäugig und macht deutlich, dass es scheinbar gar nicht darum geht, die wirklichen Probleme im Gesundheitswesen anpacken zu wollen.

Für mich ist es ein Offenbarungseid dieser Koalition, wenn sie nicht bereit ist, Ausgaben im Bereich der Gesundheits-versorgung, die durch Grundsicherungsempfänger entstehen, aus dem Staatshaushalt zu finanzieren.

Da sammelt sie lieber das Geld bei denjenigen ein, die jeden Tag unter Volllast und mit großem Einsatz die Versorgung sicherstellen.

Die Kür dieses Trauerspiels fand dann aber kurz vor Kabinettsbeschluss statt, in dem man zwar den Zuschuss für die Grundsicherungsempfänger um 250 Millionen Euro erhöhen will, aber gleichzeitig den Zuschuss zur GKV für versicherungsfremde Leistungen um zwei Milliarden Euro kürzt.

Grund: Jeder Bereich müsse zur Konsolidierung des Staatshaushaltes beitragen!! Welch späte Erkenntnis!

Unerträglich ist auch die Tatsache, dass die Folgen des FinStG weder bei der FKG, noch beim Gesetzgeber Berücksichtigung fanden, führt man sich allein die Auswirkungen im Bereich der neuen Parodontitisstrecke vor Augen.

Spätestens hier wird deutlich, dass es scheinbar nicht darum geht, Volkskrankheiten angemessen bekämpfen zu wollen, sondern vielmehr ziellos sparen zu wollen.

Was soll man noch an validen Daten und Fakten liefern, damit die Politik erkennt, dass es nicht nur um die notwendige Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis geht, sondern auch um das Verhindern von hohen Folgekosten im Gesundheitssystem.

Und ich zitiere erneut:

„Dabei müssen alle Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Nutzen für die Patientinnen und Patienten stehen.“

Auf wen, wenn nicht auf uns, trifft das zu!? Wir haben keine kostenintensiven Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen in unserem System.

Für mich stellt sich hier die Frage, warum man für solche Maßnahmen eine „Expertenkommission“ benötigt und dann noch über ihre Vorschläge hinaus geht. Denn die FKG hatte eine Begrenzung der Preis-komponente vorgeschlagen und explizit in der Menge Freiräume für neue Leistungen oder Morbiditäts-entwicklungen eingeräumt.

Es drängt sich zunehmend der Verdacht auf, dass der Bericht der FKG dazu genutzt wurde, politischen Grundsatzentscheidungen einen wissenschaftlichen Stempel aufzudrücken.

Für die Wiedereinführung der strikten Budgetierung wären auf jeden Fall keine Experten nötig gewesen. Und auch die Behauptung, das sukzessive Aufweichen der Anbindung der Vergütung an die GLS hätte immer mehr zum unangemessenen Anwuchs der Ausgaben geführt, trifft auf unseren Bereich in keiner Weise zu!

Die Instrumente im § 85 Absatz 3 des SGB V waren bis heute Garant für die Flexibilität der Selbstverwaltung, Lösungen auf Landesebene zu finden, die sowohl die Qualität der Versorgung sicherten als auch eine angemessene Vergütung für die Zahnarztpraxen gewährleisteten. Und ich zitiere:

„In der vertragszahnärztlichen Versorgung vereinbaren die Vertragsparteien des Gesamtvertrages die Veränderungen der Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertrags-zahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs der zahnärztlichen Leistungen, soweit sie auf einer Veränderung des gesetzlichen oder satzungsmäßigen Leistungsumfangs beruhen.“

Das alles soll nun zur Makulatur werden, in dem man Preis und Menge dauerhaft koppelt.

Insofern müssen wir heute mit großer Geschlossenheit diese vollkommen ungezielten Sparmaßnahmen mit ihren fatalen Folgen für die Versorgung im Rahmen unserer Beschlüsse und der Resolution ablehnen.

Ich komme zurück auf weitere Vorschläge der FKG, die sich im Gesetzentwurf wiederfinden. Es geht um die Maßnahmen im Bereich Kieferorthopädie.

Ohne Zweifel war es eine große Herausforderung für die FKG, sich über 1.700 Vorschläge im Detail anzuschauen, diese zu validieren und letztendlich zu bewerten. Wir selbst haben entsprechende Vorschläge eingebracht, die sich ausschließlich auf unseren Bereich bezogen haben.

Am 30. März wurde dann der 400 Seiten starke Bericht der FKG öffentlich, aus dem insgesamt 66 Vorschläge hervorgegangen sind.

Die Reformempfehlung Nr. 23 titelt:

„Begrenzung von potenzieller Über- und Fehlversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung“

Hier wird die Behauptung aufgestellt, dass in der kieferorthopädischen Versorgung strukturelle und qualitative Defizite bestehen, auch weil Steuerung und Qualitätssicherung nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert seien.

Wer sich dann die Erläuterungen dazu im Bericht anschaut, wird schnell feststellen, dass die hier genannten Quellen sich wenig bis gar nicht dazu eignen, die eben genannte Feststellung der FKG angeblicher struktureller und qualitativer Defizite valide zu untermauern.

Erst recht kann es nicht sein, dass man auf dieser Grundlage, die nun im Gesetzentwurf vorhandenen Maßnahmen rechtfertigen will.

Und ich zitiere auch hier einen Ausschnitt aus dem Bericht:

„Zum einen werden überholte und nicht hinreichend wissenschaftlich gesicherte Maßnahmen auf Kosten der GKV durchgeführt. … (DIMDI, BRH, IGES im Auftrag des BMG und hkk-Krankenkasse (Braun & Spassov 2024)). (…)

Weiter heißt es:

„Insbesondere die verbreitete Praxis, regelhaft zum Teil nicht zwingend erforderliche Röntgendiagnostik durchzuführen, oder zunächst weniger wirksame herausnehmbare Zahnspangen und später doch festsitzende Zahnspangen einzusetzen, wird wegen zum Teil unnötiger Strahlenbelastung im Widerspruch zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), möglichem gesundheitlichen Schaden, unzureichender Wirksamkeit, unnötig verlängerter Therapiedauer und insgesamt vermeidbaren Kosten kritisiert.

Zum anderen bestehen gravierende strukturelle Probleme durch die Gestaltung des Vergütungssystems und eine weitgehend fehlende Sicherung der Ergebnisqualität:

Die durchgängige Einzelleistungsvergütung wirkt als Fehlanreiz und führt zu einer Ausweitung von unnötigen Behandlungen und kontinuierlich steigenden Kosten. (…)“

Und dann kommt der Aufreger Nummer 1:

„Derzeit sind alle approbierten Zahnärzte berechtigt, kieferorthopädische Leistungen anzubieten, auch ohne spezielle Facharztweiterbildung in der Kieferorthopädie.

Damit werden zusätzliche Kosten durch potenziell vermehrt nicht sach- und bedarfsgerecht erbrachte Behandlungen verursacht.“

Ich frage mich ernsthaft, auf welcher Datenbasis eine solche gravierende Anschuldigung gegenüber approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten erfolgt.

Wo ist denn hier die gerne viel zitierte und eingeforderte Evidenz??

Ungeachtet dessen, dass wir bis heute nur Vermutungen anstellen können, wer dieses Thema in die FKG eingebracht hat, lassen sich diese Vorschläge auch nicht im veröffentlichten Katalog aller Vorschläge an die FKG wiederfinden.

Die FKG hat es nicht für nötig erachtet, mit denjenigen vorher zu sprechen, die Fachexpertise besitzen: sei es mit der DGKFO, der DGZMK oder mit uns als KZBV.

Die Reformempfehlung war auch nicht Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, an dem KZBV und BZÄK teilgenommen haben!

Und jetzt sind wir mit Regelungen eines Gesetzentwurfs konfrontiert, die weder die Versorgung verbessern noch aus denen sich irgendwelche Einsparungen per se herleiten lassen.

Ganz im Gegenteil wird damit mutwillig die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung im Bereich der KFO gefährdet, zahnärztliche Existenzen werden aufs Spiel gesetzt und dann wird noch in etablierte Vergütungsstrukturen eingegriffen, ohne nur ansatzweise zu wissen, wie komplex diese sind.

Es ist nahezu haarsträubend, wenn man sich die Regelungsinhalte bezüglich Komplexgebühren und Pauschalen näher anschaut. Wie einfach ist es doch, für eine Finanzkommission mal eben von vier Komplexgebühren zu sprechen, die dann die gesamte KFO abdecken. Wie einfach ist es für den Gesetzgeber, diese Vorschläge zu übernehmen und dann die nähere Ausgestaltung natürlich der Selbstverwaltung aufzuerlegen.

Und wie wenig Logik steckt dahinter, den G-BA mit einer viel zu kurzen Frist zu beauftragen, die KFO-Richtlinie zu überprüfen, eine Indikations- und Kontraindikationsliste für Röntgen zu erstellen und parallel dazu auf Grundlage des alten Leistungsgeschehens bereits die genannten Komplexe und Pauschalen bis zum 31.12.2027 bundesmantelvertraglich vereinbaren zu lassen.

Viele von Ihnen und Euch haben schon viele Gesetze miterlebt. Ich bin seit nun fast 35 Jahren in der Standespolitik unterwegs und habe ein solches Chaos noch nie erlebt.

Realität ist, dass man für ein funktionierendes Gesundheitssystem Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und alle weiteren Leistungserbringer mit dem entsprechenden Fachpersonal benötigt.

Und das, was bei uns bis dato so gut funktioniert, basiert auf der Leistungsfähigkeit unserer freiberuflich und selbstständig geführten Praxen. Wer glaubt, dass man genau diesen Berufsstand endlos mit Sparmaßnahmen, bürokratischen Lasten oder Einschränkungen der Handlungsfreiheiten konfrontieren kann, der verkennt die wahren Auswirkungen!

Wer von uns verlangt, eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, kann nicht durch politische Fehlentscheidungen immer mehr Hürden für die Niederlassung aufbauen und dann durch die Einführung eines Fachzahnarztvorbehaltes aktiv Versorgungsengpässe induzieren.

Wenn die Politik die Auffassung vertritt, mit den Einnahmen der GKV auch die Ausgaben abdecken zu können, ohne dabei Morbiditätsentwicklungen, Leistungsinanspruchnahme und Bedarf einzubeziehen, wird sie scheitern.

Wenn die Stärkung der Eigenverantwortung, das Schaffen von Gesundheitsbewusstsein und der Ausbau präventiver Leistungsangebote immer nur ein Lippenbekenntnis bleiben, dann kann man in jeder Legislatur wieder neue Sparmaßnahmen diktieren, aber wird eines mit Sicherheit nicht realisieren: endlich Krankheitslasten zu reduzieren!

Und wer glaubt, die Mittel der GKV müssen ausreichen, darf gerne mit ihnen ein „Staatliches Gesundheitssystem“ aufbauen, in dem wir alle gerne die Annehmlichkeiten einer Anstellung mit geregelten Arbeitszeiten, Krankheitstagen, Urlaubsansprüchen, auch gerne einer Viertagewoche, der Entbindung von bürokratischen Lasten in Anspruch nehmen und auch keine wirtschaftlichen Risiken eingehen müssen.

Wie schön ist es dann, sich ohne Zeitdruck, der gebotenen Ruhe und Gelassenheit, Patienten widmen zu können. Endlich mal zwei Stunden an einer mehrflächigen Füllung herumbasteln zu dürfen, weil ja die Honorierung der Leistung keine Rolle mehr spielt, das wäre doch erstrebenswert.

Jeder von uns weiß, dass ein solches System genau das nicht sicherstellen könnte, was man von uns jeden Tag abverlangt. Und deshalb muss es unsere Aufgabe sein, als Selbstverwaltung und als Interessenvertretung des Berufsstandes der Politik und der Öffentlichkeit klarzumachen, dass uns als Berufsstand zwar Sparmaßnahmen wirtschaftlich treffen, aber am Schluss massive Einschnitte in der Patientenversorgung die Folge sein werden.

Die Zahnärzteschaft ist und bleibt das Paradebeispiel für eine funktionierende und hoch effiziente Versorgung! Wir lassen uns von diesem Weg nicht abbringen und werden gerade bezüglich des anstehenden zweiten Berichts der FKG weiter daran arbeiten, dass Prävention als wesentliche Säule von Strukturreformen definiert wird.

Das Ziel muss sein, dass es uns endlich ermöglicht wird, die Volkskrankheit Parodontitis der Prävalenz angemessen behandeln zu können. Die wissenschaftlich abgesicherte Behandlungsstrecke haben wir dafür geschaffen.

Allein an der Finanzierung scheitert es, obwohl wir aufgezeigt haben, dass diese Investition sich lohnt, weil hohe Folgekosten durch eine frühzeitige Behandlung verhindert werden können.

Wir sind uns sicher, dass sich die FKG mit diesem Thema im Rahmen des zweiten Berichts mit Vorschlägen zu Strukturreformen beschäftigen wird.

Wenn ich eben von Chaos gesprochen habe, müssen wir heute dringend über ein weiteres Problem sprechen, was uns seit Bekanntwerden der Vorschläge massiv beschäftigt. Es geht um die Geschlossenheit des Berufsstandes und die Frage, ob wir es zulassen wollen, dass diese Geschlossenheit leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird.

Das Thema „Fachzahnarztvorbehalt“ zeigt, wie gefährlich es ist, wenn plötzlich Partikularinteressen in den Vordergrund gerückt werden und unser eigentliches Ziel, unsere Approbation hochzuhalten und es nicht zuzulassen, die Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen von Qualifikationsvorbehalten abhängig zu machen, zum Nebenkriegsschauplatz avanciert.

Seit Bekanntwerden der Vorschläge der FKG sind wir deshalb ununterbrochen – ob Urlaub, Feiertage oder Wochenenden – damit beschäftigt, mit Daten und Fakten die politisch Verantwortlichen und das BMG dazu zu bewegen, entsprechende Korrekturen im Gesetzesentwurf vorzunehmen.

Wir haben uns mit der BZÄK, der DGKFO und der DGZMK sowie mit dem BDK sehr frühzeitig abgestimmt. Auch die Abstimmung mit dem FVDZ erfolgte zeitnah.

Wir werden auf jeden Fall dafür weiterkämpfen, dass auch zukünftig Zahnärztinnen und Zahnärzte kieferorthopädische Leistungen erbringen dürfen.

Und wir werden es auch nicht zulassen, dass hier tragende Mauern unseres Leistungsgeschehens eingerissen werden, indem als nächstes weitere Leistungsbereiche der Zahnmedizin mit Qualifikationsvorbehalten überzogen werden. Insofern wünsche ich mir von der heutigen VV auch ein ganz klares Signal in diese Richtung!

Ich darf mich bei allen Mitstreitern in den KZVen, bei der BZÄK, bei der DGKFO und der DGZMK sowie beim BDK und FVDZ für die wichtige und konstruktive Zusammenarbeit und Abstimmung bedanken.

Ein ganz besonderer Dank gilt aber auch unseren Damen und Herren aus den betroffenen Abteilungen, den so wichtigen Führungskräften unterhalb des Vorstandes, die mit vollem Einsatz, unter Hintenanstellen von Urlaub oder Wochenenden und mit ihrer großen Expertise uns jeden Tag unterstützen.

Das ist effiziente Selbstverwaltung. Und deshalb ist es unerträglich, dass sich dann auch noch Regelungen im Gesetzentwurf wiederfinden, die einen weiteren Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung darstellen und Einfluss nehmen auf die Gehälter unserer Mitarbeitenden!!

Wir wollen und dürfen das alles in der Form nicht hinnehmen und müssen deshalb heute und morgen mit klaren und einstimmigen Beschlüssen der Politik und Öffentlichkeit verdeutlichen, was für Folgen eine solche Gesetzgebung haben wird und dass wir ein geschlossener, mehr als effizienter Berufsstand sind, der sich nicht auseinanderdividieren lassen wird.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.