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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt die im Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen ("eHealth-Gesetz") beschriebenen Sanktionsregelungen bei Überschreitung der im Gesetz angegebenen Fristen - insbesondere der Anwendung „Versichertenstammdaten-Management" - entschieden ab.
Diese Regelungen sind weder geeignet, den Aufbau der Telematikinfrastruktur zu beschleunigen noch fördern sie die Akzeptanz bei den Vertragszahnärzten, wenn potentielle Sanktionen in Form von Honorarkürzungen, Fristsetzungen für die Nutzung der Onlineanbindung und die Anwendung zur Aktualisierung der Versichertendaten durch Leistungserbringer zum 1. Juli 2018 gesetzlich festgelegt werden.
Auch die Sanktionen, die den Haushalt der KZBV betreffen, wenn der „Online-Rollout" für die Telematikinfrastruktur nicht ab dem 1. Juli 2016 beginnt, werden nachdrücklich abgelehnt. Sie würden den Haushalt der KZBV unkalkulierbar machen und die Arbeiten der KZBV gefährden. Insofern greift das Gesetz gleich mehrfach an den vollkommen falschen Stellen.
Es ist heute schon absehbar, dass die jeweiligen Fristen nicht oder nur sehr schwierig zu halten sind. Sowohl die KZBV als auch erst recht die Zahnärzte haben keinen Einfluss auf die Einhaltung der Termine, sondern sind abhängig von termingerechten Leistungen Dritter.
Die geplante Form der Umsetzung des eHealth-Gesetzes ist realitätsfern und das falsche Instrument, um die Telematikinfrastruktur wie erhofft zu fördern.
Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber daher auf, den Gesetzesentwurf entsprechend zu ändern.
Bildarchiv VV
Diskussionsforum 2013
Video: Diskussionsforum 2013
Den politischen Auftakt der Vertreterversammlung am 22. Juni 2013 bildete bereits einen Tag vorher das jährlich stattfindende Diskussionsforum. Ein Video fasst die Veranstaltung zusammen.