Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem GKV-SVSG verfolgt die Bundesregierung das Ziel, sowohl die interne als auch die externe Kontrolle der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene sowie die Transparenz im Verwaltungshandeln bei der KBV, KZBV, dem GKV-Spitzenverband, dem Medizinischen Dienst und dem G-BA zu stärken und weiterzuentwickeln.
Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag am 16. Januar 2017 äußert sich die KZBV in ihrer aktuellen Stellungnahme unverändert kritisch.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes:
„Die Anhörung zum sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz soll, so scheint es mir, bei den betroffenen Körperschaften lediglich den Anschein erwecken, es bestünde noch eine Möglichkeit zu einem echten Dialog mit der Politik. Allein der zeitlich vorgegebene Rahmen von lediglich 90 Minuten macht es angesichts des Umfangs und der Tragweite der vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen allerdings bereits unmöglich, eine inhaltlich differenzierte und auf alle relevanten Punkte abzielende Kritik vorzubringen. Stattdessen lässt diese Anhörung erkennen, dass der Gesetzgeber von vornherein nicht mehr beabsichtigt, unsere berechtigten Anliegen ernst zu nehmen und das geplante Gesetz noch einmal einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.
Auch nach der zwischenzeitlichen Streichung einiger besonders gravierender Repressalien aus dem ursprünglichen Referentenentwurf bleibt also die Stoßrichtung des Gesetzes im Kern bestehen. Allein der Titel ist eine Farce, da die Regelungen die Selbstverwaltungskörperschaften erheblich schwächen und die für ein funktionierendes Gesundheitswesen notwendigen Entscheidungsprozesse lähmen. Der unverzichtbare Handlungs- und Gestaltungsspielraum, den wir für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigen, wird uns weitestgehend genommen. Besonders kritisch sehen wir nach wie vor die Pflicht zur namentlichen Abstimmung in der Vertreterversammlung, durch die sachwidrig in die freie Ausübung des Mandats der Mitglieder eingegriffen und damit gegen demokratische Grundsätze verstoßen wird, die haushaltsrechtlichen Vorgaben, welche die Haushaltsautonomie als wesentlichen Bestandteil der Selbstverwaltungshoheit aushöhlen und die Finanzplanung erheblich erschweren würde, sowie den möglichen Einsatz eines so genannten ‚Entsandten für besondere Angelegenheiten‘, der unter bestimmten Voraussetzungen die Körperschaften von innen heraus lenken kann.
Unsere Position zu dem Vorhaben ist daher unverändert klar: Wir appellieren an den Gesetzgeber, den Gesetzentwurf vollständig zurückzuziehen, zumindest aber eine praxistauglichere Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen vorzunehmen. Das GKV-SVSG mit seinen kleinteilig ausgearbeiteten Regelungen fügt dem bislang erfolgreich funktionierenden System der Selbstverwaltung in Deutschland erheblichen Schaden zu und beeinträchtigt das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Körperschaften und Aufsicht. Wenn aber am Ende ein Gesetz von der Politik gewollt ist, dass die Selbstverwaltung zum Feigenblatt von Staatsmedizin degradiert, dann sollte sie konsequenter Weise auch Farbe bekennen und die Fachaufsicht einführen oder besser noch eine Regulierungsbehörde im Gesundheitswesen schaffen. Damit verbunden wäre dann endlich, dass die Politiker auch alle Entscheidungen zu verantworten haben, für die heute die Selbstverwaltung den Kopf hinhalten und als Prügelknabe herhalten muss.“
Stellungnahme zum Gesetzentwurf
Zentrale Änderungsvorschläge zum GKV-SVSG
Resolution der 13. Vertreterversammlung zum GKV-SVSG
Bild: © KZBV/Darchinger