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        • Staatsdirigistische Eingriffe in die Selbstverwaltung schwächen die Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen
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        • Niederlassung fördern und zukünftigen Versorgungsengpässen aktiv entgegenwirken
        • EU-Deregulierungsbestrebungen bedrohen hohes Qualitätsniveau der zahnärztlichen Berufsausübung
        • Sanktionen sind kein Mittel, Akzeptanz für die TI zu schaffen
        • Kein Eingriff in das Versorgungsgeschehen durch Förderung digitaler Innovationen und Versorgungsinnovationen durch Krankenkassen
        • Gewährleistung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus in der Zahnarztpraxis nicht auf Kosten der Vertragszahnärzte
        • Anlage und Verwaltung der ePA muss Aufgabe der Kassen sein
        • Verpflichtung der PVS-Hersteller zur Integration neuer TI-Anwendungen - KZBV fordert gesetzliche Grundlage
        • Modernisierung der Approbationsordnung für Zahnärzte
        • Resolution: Keine bundesweite Öffnung regional begrenzter Krankenkassen
        • Erstattung der TI-Kosten
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Staatsdirigistische Eingriffe in die Selbstverwaltung schwächen die Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen

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  5. Staatsdirigistische Eingriffe in die Selbstverwaltung schwächen die Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen

Artikel

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung auf, die in ihrem Koalitionsvertrag festgeschriebene Stärkung der Freiberuflichkeit endlich wieder zur Richtschnur ihres politischen Handelns zu machen und von staatsdirigistischen Eingriffen in die Selbstverwaltung Abstand zu nehmen.

Begründung

Der internationale Spitzenplatz unseres Gesundheitswesens ist u. a. auch auf die Aufgabenteilung zwischen Selbstverwaltung und staatlichem Handeln zurückzuführen. Die klare Trennung zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht wurde in den letzten Jahren aufgeweicht und die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden sukzessive zulasten der Selbstverwaltung verschoben. Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) hat der Gesetzgeber die Grundfesten von Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit infrage gestellt, indem die ministeriellen Kontrollmöglichkeiten umfassend erweitert wurden.

Dieser Trend setzte sich auch im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) weiter fort. Mit der verordneten Übernahme von 51 % der Gesellschafteranteile durch die Bundesrepublik Deutschland wurde die Gesellschafterstruktur der gematik zulasten der Selbstverwaltung verändert und die gematik quasi verstaatlicht. Durch die Regelungen zu den Vorstandsdienstverträgen mit einer Absenkungsbefugnis der Aufsicht für neue Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber wurde anlasslos in die Autonomie zur Vergütungsgestaltung eingegriffen.

In die gleiche Richtung weist die angestrebte ministerielle Einflussnahme auf die Gestaltung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Implantateregister-Errichtungsgesetz (EDIR). Diese schwächt die Arbeit der Selbstverwaltung und stellt die wissenschaftliche Evidenz als wesentliche Grundlage einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung sowie den Patientenschutz infrage.

Eine starke Selbstverwaltung mit ausreichend Gestaltungs- und Handlungsspielräumen bleibt das zentrale Fundament unseres Gesundheitswesens. Die vertragszahnärztliche Selbstverwaltung ist Ausdruck der zahnärztlichen Freiberuflichkeit. Einschnitte in die Selbstverwaltung sind deshalb immer auch Einflussnahmen auf die freie Berufsausübung. Die Vertragszahnärzteschaft fordert den Gesetzgeber daher auf, sich wieder zu den bewährten Strukturen der Selbstverwaltung zu bekennen, die eine wesentliche Grundlage für die hohe Versorgungsqualität des deutschen Gesundheitswesens bildet.

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