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Ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen bleibt nämlich leider in den meisten Fällen der Behandlungserfolg nicht stabil. An die aktive kieferorthopädische Therapie muss sich daher eine Phase der Stabilisierung anschließen, in der sich das Gebiss so weit festigen kann, dass ein Rückfall in die alte Position unterbleibt.
Die Dauer der erforderlichen Stabilisierung kann individuell sehr verschieden sein. Im Allgemeinen ist ein Zeitraum von 12 - 24 Monaten notwendig, damit sich die Zähne und das gesamte Gebiss in der neuen Stellung festigen können. Manchmal bleibt die Rückfallneigung aber ein Leben lang bestehen, so dass zeitlebens Stabilisierungsapparaturen erforderlich sind.
Wurde die Behandlung mit herausnehmbaren Spangen durchgeführt, sollten diese nicht sofort abgelegt, sondern noch einige Zeit weiter getragen werden. Die Tragezeit lässt sich dabei schrittweise reduzieren. Wichtig ist, dass die Spangen immer gut und locker sitzen. Ein Klemmen oder eine schlechte Passform weisen darauf hin, dass sich die Zahnstellung noch verändert, dass also eine Rückfallneigung besteht.
Nach Entfernung einer festsitzenden Apparatur ist die Rückfallneigung größer. Eine Stabilisierung ist so lange erforderlich, bis sich die Zähne in ihrer neuen Position gefestigt haben. Hierzu wird z. B. ein hinter die Frontzähne fest eingeklebter Draht, ein sog. Retainer, verwendet, der dann oft mehrere Jahre im Mund bleibt.
Die zur Stabilisierung eingesetzten Spangen müssen regelmäßig, wenn auch in größeren Abständen, kontrolliert werden. Ist eine Apparatur jedoch defekt, drückt oder klemmt sie oder kann sie aus anderen Gründen nicht gut getragen werden, ist eine umgehende Kontrolle notwendig.
Ebenso ist umgehend ein Besuch in der Praxis erforderlich, wenn sich der fest eingesetzte Retainer an einer Stelle lösen sollte. Es besteht dann nicht nur die Gefahr einer Verschiebung der Zähne und der Karies unter der Klebestelle; der Draht könnte auch verschluckt oder in die Atemwege eindringen, wenn er sich ganz löst.
Was übernimmt die Kasse?
Die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung bei Patienten zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr werden von der Krankenkasse übernommen. Behandlungen, die über das Angebot des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, müssen die Patienten selbst finanzieren. Hierzu können beispielweise gehören: Kosten für spezielle zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, Lingualtechnik, hochelastische Drähte aus Speziallegierungen, Funktionsanalyse und Glattflächenversiegelung.
Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse nur für ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig bzw. dringend erforderlich erscheint.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die nach Beendigung des 18. Lebensjahres begonnen wird, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - nicht.