Ablehnung von zusätzlichem Bürokratieaufwand durch das Patientendatenschutzgesetz

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV möge beschließen, den Vorstand der KZBV in seinem Bestreben zum Gesetzgebungsverfahren des Patientendatenschutzgesetz (PDSG) dahingehend zu unterstützen, dass zusätzliche bürokratische Verpflichtungen für die ZA-Praxen vermieden werden.

Begründung

Die VV der KZBV begrüßt grundsätzlich die weitere Digitalisierung in den ZA-Praxen, soweit sie der Verbesserung der Patientenversorgung und der Bürokratiebewältigung in den Praxen dient. Zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen in Bezug auf Unterstützungs- und Informationspflichten gegenüber den Versicherten bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte werden genauso abgelehnt wie die Ausweitung der Protokollierungspflichten auf 3 Jahre. Sie stellen zusätzlichen bürokratischen Aufwand dar, der Kosten verursacht, aber nicht vergütet wird.