Abschaffung des sozialgesetzlichen Abrechnungsverbotes
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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, das gesetzlich verpflichtende Abrechnungsverbot für zahnärztliche Praxen wieder rückgängig zu machen.
Begründung
Nach § 372 Abs. 3 i. V. m. § 387 SGB V dürfen vertragszahnärztliche Praxen nur dann gegenüber ihren KZVen abrechnen, wenn ihre Praxisverwaltungssysteme das Konformitätsbewertungsverfahren (KOB) des Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erfolgreich absolviert haben. Verantwortlich für die Umsetzung sind hier die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen. Die zahnärztlichen Körperschaften (KZVen) sind gesetzlich verpflichtet, Abrechnungen zurückzuweisen, die von Praxen mit einem nicht-KOB-zertifizierten PVS übermittelt werden.
Dies kommt einem 100%igem Honorarausfall gleich. Praxen werden unverschuldet sanktioniert und können in der Folge in wirtschaftliche Schieflagen geraten, denn sie können nicht beeinflussen, ob PVS-Hersteller ihren Verpflichtungen zeitgerecht nachkommen. Die Versorgungssicherheit wird gefährdet. Zwar haben aktuell alle zahnärztlichen PVS die KOB-Stufe-2-Zertifizierung erfüllt, aber dennoch kann dieses Szenario für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt deshalb derartige unverhältnismäßige und nicht adressatengerechte Sanktionierungen entschieden ab.