Aktivrente auch für selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die Einführung einer Aktivrente. Sie fordert die Gleichbehandlung der selbstständig und frei niedergelassen tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte durch Einbeziehung in die Aktivrente.

Begründung

Deutschland steht vor großen Herausforderungen aufgrund angespannter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und demographischer Entwicklungen. Diesen Herausforderungen gerecht zu werden, bedarf es des Einsatzes und der Leistungsbereitschaft der ganzen Gesellschaft.

Die Gewinnung berufs- und lebenserfahrener Menschen stellt dabei einen wichtigen und erfolgversprechenden Schritt zur Hebung wertvollen Humankapitals dar. Gelingen wird dies jedoch nur, wenn der Grundsatz erlebbar umgesetzt wird: Leistung muss sich lohnen – Mehrleistung erst recht!

Ein Baustein auf dem richtigen Weg ist hierbei die sog. Aktivrente, die weiterhin berufstätige Rentenbezieher steuerlich entlasten will. Jedoch sehen die bisherigen Vorschläge eine Partizipation ausschließlich für steuerrechtlich abhängig Beschäftigte vor. Zwar würden auch angestellt tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler von der Steuerbefreiung auf Arbeitseinkommen profitieren, jedoch nicht die Selbstständigen der freien Berufe. Der Ausschluss der selbstständigen Freiberufler ist nicht nachvollziehbar, stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung dar und verhindert das Heben des Erwerbspotentials hochqualifizierter älterer Menschen. Darüber hinaus bieten diese als Praxisinhaber Arbeitsplätze für die bisherige vorgesehene Zielgruppe der Aktivrente. Um auch zukünftig die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung zu gewährleisten, müssen sowohl angestellte als auch selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Aktivrente einbezogen werden.