Besetzung der Vorstände der Körperschaften für die Legislaturperiode 2023-2028

Beschluss

Die VV der KZBV lehnt gesetzliche verordnete Besetzungen in den Vorständen der KZVen und KZBV strikt ab. Sie tritt für eine ausgewogene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Gremien der Selbstverwaltung ein. Der Eingriff beeinträchtigt die demokratischen Rechte der Selbstverwaltung und ist in der Kürze der Zeit faktisch nicht mehr umsetzbar.

Begründung

Das Gesetz ist im „Hauruck-Verfahren“ mitten in die bereits laufenden Vorstandswahlen als fachfremder Änderungsantrag zum Krankenhaus-Pflege-Entlastungsgesetzes eingebracht worden. Eine Einbeziehung und Information der Körperschaften im Vorfeld hat nicht stattgefunden. Dies ist in dieser Form nicht akzeptabel und eine unerträgliche Provokation der Selbstverwaltung.

Vertreterversammlung

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