Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur sicherstellen

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu auf, die gematik zu beauftragen, Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) deutlich erhöht und anschließend dauerhaft gewährleistet werden kann.

Begründung

Die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen sind tägliche Arbeitsmittel in den Zahnarztpraxen, Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. Umso schwerer wiegt, dass die Betriebsstabilität der TI derzeit nicht zufriedenstellend ist. Die vergangenen Monate waren geprägt von einer Vielzahl technischer Störungen, angefangen bei temporären Nichtverfügbarkeiten zentraler Dienste über anhaltende Performanceprobleme einzelner Fachanwendungen bis hin zu großflächigen Ausfällen bei einem Kartenanbieter. Diese Ereignisse machen deutlich, dass die TI weiterhin zu störanfällig ist und die gematik offenbar nicht die richtigen Instrumente in der Hand hält, um Störungen schnell beheben zu können. Das widerspricht ihrem Auftrag, den sicheren und stabilen Betrieb der TI sicherzustellen (§ 311 SGB V). Deshalb ist das BMG in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen und die gematik mit den notwendigen Befugnissen und Ressourcen auszustatten, die benötigt werden, um die Betriebsstabilität der TI nachhaltig zu sichern und die Haftung der Diensteanbieter in der Telematikinfrastruktur für von ihnen zu verantwortende unzureichende Funktionalitäten einfordern zu können. Dazu gehören zusätzlich der Ausbau des technischen Monitorings, die Schaffung klarer Eingriffsrechte gegenüber Dienstanbietern im Störungsfall, die Schärfung verbindlicher Verfügbarkeitskennzahlen (SLAs) und ein koordiniertes Notfall- und Wiederanlaufmanagement. Die konkrete Ausgestaltung entsprechender Maßnahmen ist Aufgabe der gematik. Sie muss daher ihren Gremien zeitnah einen entsprechenden Katalog zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.