Bürokratie im Gesundheitswesen endlich abbauen

Maßnahmenkatalog der Zahnärzteschaft umsetzen und Praxen spürbar entlasten

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen unverzüglich umzusetzen und umgehend ein wirksames Bürokratieentlastungsgesetz für das Gesundheitswesen vorzulegen.

Anspruch muss es sein, die in den vergangenen Jahren stetig gewachsenen bürokratischen Belastungen in den Zahnarztpraxen spürbar und nachhaltig zu reduzieren. Praxisteams müssen konsequent von überflüssigen Dokumentations-, Nachweis- und Prüfpflichten entlastet werden, damit zahnärztliche Arbeitszeit wieder vorrangig der Versorgung der Patientinnen und Patienten zugutekommen kann. Gleichzeitig sind auch die durch staatliche Regulierung verursachten Bürokratielasten innerhalb der Selbstverwaltung systematisch zu überprüfen und konsequent zurückzuführen.

Die Vertreterversammlung fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, den im März von KZBV und BZÄK vorgelegten, umfassend überarbeiteten Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau im zahnärztlichen Bereich vollständig in ein Bürokratieentlastungsgesetz für das Gesundheitswesen zu überführen und zeitnah umzusetzen.

Begründung

Ein umfassender Bürokratieabbau im Gesundheitswesen wurde vom Gesetzgeber bereits zu lange aufgeschoben und ist längst überfällig. Die zahnärztlichen Praxen sehen sich seit Jahren mit einer kontinuierlich wachsenden Bürokratielast konfrontiert. Nach Erhebungen der KZBV fallen in einer durchschnittlichen Praxis inzwischen über 24 Stunden pro Woche für administrative Aufgaben an. Diese Entwicklung bindet dringend benötigte personelle Ressourcen, verschärft den Fachkräftemangel und mindert die Attraktivität der freiberuflichen Niederlassung. Angesichts des demografischen Wandels und eines steigenden Versorgungsbedarfs ist es daher zwingend erforderlich, vorhandene personelle Kapazitäten konsequent für die Patientenversorgung frei zu schaffen, anstatt sie weiterhin durch administrative Verwaltungsaufgaben zu binden.

Nachdem KZBV und BZÄK bereits im Sommer 2023 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau im zahnärztlichen Bereich vorgelegt hatten, haben sie diesen noch einmal überarbeitet und einer Aktualisierung unterzogen. Mit dem im März 2026 veröffentlichten aktualisierten Maßnahmenkatalog unterbreitet die Zahnärzteschaft nun erneut konkrete Vorschläge, die der Gesetzgeber so
bald wie möglich im Rahmen eines Bürokratieentlastungsgesetzes für das Gesundheitswesen aufgreifen soll, damit die zahnärztliche Versorgung sowohl bei der Praxisgründung als auch im Versorgungsalltag gezielt von unnötigen Verwaltungsaufgaben befreit wird.