Das Befüllen der ePA muss weiterhin vergütet werden
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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt die im Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Streichung der Vergütung für Leistungserbringer für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab und fordert die politischen Entscheidungsträger dazu auf, diese Regelung im parlamentarischen Verfahren aus dem Gesetzentwurf wieder herauszunehmen.
Begründung
Die ePA soll die sektorenübergreifende Versorgung verbessern. Die bisherigen Entwicklungen zeigen, dass die Nutzung der ePA kontinuierlich zunimmt. Vor allem strukturierte Inhalte wie die elektronische Medikationsliste (eML) werden bereits intensiv
genutzt.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass der Nutzen der ePA größer sein könnte, wenn das Interagieren mit den Aktensystemen leichter von der Hand gehen würde. Insbesondere der Upload von Dokumenten ist oft umständlich. Für Zahnarztpraxen entsteht zusätzlicher Aufwand. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Information, Aufbereitung und Dokumentation von ePA-Inhalten zahnärztliche Leistungen sind. Diese Tätigkeiten sind Bestandteil der Versorgung, gehen über rein technische Prozesse hinaus und müssen vergütet werden.
Die Vertreterversammlung der KZBV spricht sich dafür aus, positive Anreize, die die Motivation, Akzeptanz und Nutzung für die Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stärken, zu erhalten und sie nicht in Form von Kürzungen dem Spardiktat zu opfern. Ohne Vergütung sinken Akzeptanz und Bereitschaft, die ePA aktiv zu nutzen.
Die vom BMG geplante Streichung der Vergütung setzt insofern Fehlanreize. Gerade in der aktuellen Situation, in der die ePA langsam in der Versorgung ankommt, wäre das ein falsches Signal. Die Vertreterversammlung fordert daher, die Vergütung für das Befüllen der
ePA beizubehalten, um eine nachhaltige Nutzung der ePA sicherzustellen und die Akzeptanz der TI zu stärken.