Digitalisierung braucht nutzbare und nutzerfreundliche Anwendungen, keine unrealistischen Fristen
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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die neue Bundesregierung auf, in den Gesetzesvorhaben zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) künftig auf die
Festlegung konkreter Termine und Fristen zu verzichten. Die Einführungstermine müssen sich flexibel an der praktischen Umsetzbarkeit orientieren.
Begründung
Der Gesetzgeber hat bislang im Rahmen der Einführung neuer Dienste und Anwendungen in die TI auf Fristen gesetzt, die in den entsprechenden Gesetzestexten normiert wurden. Mit den Fristen sind in der Regel Sanktionen für die vertragszahnärztlichen Praxen verbunden, mit denen die termingerechte Umsetzung erzwungen werden soll. Die meist zu kurz gesetzten Fristen haben in der Vergangenheit im besten Fall dazu geführt, dass die Frist in einem der nachfolgenden Gesetzesvorhaben verlängert werden musste. Problematischer ist, dass aufgrund der strikten Normierung der Politik regelmäßig unausgereifte Dienste und Anwendungen in die Versorgung gekommen sind, nur um den gesetzlich vorgegebenen Termin einhalten zu können. Die Vorstellung, Digitalisierung im Gesundheitswesen durch unrealistische Termine zu forcieren, muss dem Verständnis weichen, dass die Verbesserung der Versorgung und die Mehrwerte für Praxen und Patienten Maßstäbe gelungener Digitalisierung sind. Um dies gewährleisten zu können, müssen sich die Einführungstermine neuer Anwendungen und Dienste künftig flexibel an deren praktischen Umsetzbarkeit orientieren. Maßgeblich muss der technische und nutzenbringende Reifegrad der Anwendung sein. Politisch motivierte Terminvorgaben im Sozialgesetzbuch verhindern diese zwingend notwendige Flexibilisierung.