Einführung einer Bagatellgrenze für Regressprüfungen
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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die im Koalitionsvertrag hinterlegte Einführung einer Bagatellgrenze für Regressprüfungen.
Begründung
Regressforderungen von den Krankenkassen nehmen überproportional zu, wobei der Aufwand der Bearbeitung dieser Verfahren in keinem ausgewogenen Verhältnis zum ggf. festgestellten Regressbetrag steht. Diese bürokratischen Vorgänge binden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen nicht nur in den KZVen und bei den Krankenkassen,
sondern vor allem auch in den betroffenen Zahnarztpraxen. Damit geht für die Zahnärztinnen und Zahnärzte wertvolle Zeit für die eigentliche Kernaufgabe – der Patientenbehandlung – verloren. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und einer sinkenden Zahl von niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen trägt diese Maßnahme wesentlich zur Entlastung und zum Bürokratieabbau bei.