Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung stoppen
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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, neben der Einführung eines Fachzahnarztvorbehaltes auch weitere mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung zu stoppen: die Einführung einer reinen Pauschalvergütung, die Erstellung von Indikations- und Kontraindikationslisten durch den G-BA für Fernröntgen und Panoramaschichtaufnahmen sowie ein Auftrag an KZBV und GKV-Spitzenverband, Leistungen der kieferorthopädischen Versorgung zu Leistungskomplexen zusammenzufassen sowie Vorgaben zur Sicherung der Ergebnisqualität kieferorthopädischer Behandlungen zu definieren. Diese Regelungen müssen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens dringend aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Begründung
Die Vorschläge des ersten Berichts der FinanzKommission Gesundheit im Bereich der Kieferorthopädie und ihre kritiklose Übernahme in den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gefährden die kieferorthopädische Versorgung in der GKV nachhaltig. Die Maßnahmen werden keine Einsparungen bei gleichzeitig positivem Effekt auf die Versorgung erreichen – ganz im Gegenteil. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Pauschalvergütung ist ungeeignet, die Ausgabenlast der GKV zu verringern oder die Versorgung zu verbessern, da sie dem Grundsatz widerspricht, dass medizinische Leistungen am individuellen Bedarf des Patienten auszurichten sind. Das bestehende Vergütungssystem enthält bereits Elemente pauschaler Vergütung und zugleich differenzierte Regelungen, die eine bedarfsgerechte Behandlung im Einzelfall sicherstellen. Ein pauschales Vergütungsmodell ohne Berücksichtigung individueller Versorgungsfragen würde eine differenzierte Steuerung der Versorgung gefährden. Die Vertreterversammlung betont, dass das aktuell etablierte System weder zu einer Über- noch zu einer Unterversorgung führt. Die Daten der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) zeigen, dass der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit langem stabil geblieben ist. Die Abrechnungsdaten bestätigen eine langfristig relativ konstante Inanspruchnahmequote. Der Anteil der GKV-Ausgaben für Kieferorthopädie an den gesamten GKV-Leistungsausgaben ist sogar leicht rückläufig. Die DMS 6 zeigt darüber hinaus, dass die anhand der KIG-Kriterien (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) ermittelte Behandlungsbedürftigkeit nahezu exakt mit der tatsächlichen Versorgung übereinstimmt.
Auch die vorgeschlagene Einschränkung bei der Röntgendiagnostik ist nicht erforderlich. Bereits heute bestehen umfassende Regelungen sowohl im Leistungsrecht als auch im Strahlenschutzrecht, die die rechtfertigende Indikationsstellung sicherstellen. Ergänzend definiert die aktuelle S2k-Leitlinie zur kieferorthopädischen Diagnostik den fachlichen Standard. Eine zusätzliche Regulierung durch den G-BA würde zu Doppelstrukturen führen und die Gefahr widersprüchlicher Vorgaben erhöhen, ohne erkennbaren Mehrwert zu schaffen.
Ebenso ist ein zusätzlicher Auftrag an den G-BA zur Überprüfung seiner Kieferorthopädie-Richtlinie und der KIG-Kriterien nicht notwendig, da der G-BA bereits gesetzlich verpflichtet ist, seine Regelungen regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen. Auch die DMS 6 zeigt, dass kein Anpassungsbedarf besteht. Insbesondere wird die aus der Begründung des Gesetzentwurfs abzulesende gesetzgeberische Intention zurückgewiesen, Zielrichtung der Überarbeitung der KFO-Richtlinie könne eine Beschränkung der Anspruchsberechtigung für die kieferorthopädische Behandlung sein. Die Vertreterversammlung bewertet dieses Vorgehen als unzulässigen Eingriff in die fachliche Unabhängigkeit des G-BA als höchstem Gremium der gemeinsamen Gesundheitsselbstverwaltung.