Patientenversorgung nicht durch strikte Budgetierung gefährden

„Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ im vertragszahnärztlichen Bereich stoppen

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV weist die im Gesetzentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Umsetzung einer „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ für den vertragszahnärztlichen Bereich entschieden zurück.

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen werden aufgefordert, die im Gesetzentwurf vorgesehene dauerhafte Anbindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate sowie den zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029 vollständig aufzugeben. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene, aus versorgungspolitischer Sicht fatale, gleichzeitige Begrenzung von Punktwert- und Mengenentwicklung.

Die Vertreterversammlung warnt eindringlich vor gravierenden negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Die geplanten Maßnahmen laufen auf eine erneute, verschärfte Budgetierung hinaus und konterkarieren insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte und verunmöglichen die Weiterentwicklung notwendiger Leistungen für vulnerable Patientengruppen. Zudem stellt die Vertreterversammlung klar, dass die vorgesehenen Regelungen die Handlungsspielräume der gemeinsamen Selbstverwaltung massiv aushöhlen und die Vertragsverhandlungen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen faktisch zur Makulatur machen.

Begründung

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht für den vertragszahnärztlichen Bereich zur Umsetzung einer sog. „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ eine dauerhafte Anbindung der Vergütungsanstiege an die Grundlohnrate vor, die sich sowohl auf die Punktwert- als auch auf die Mengenentwicklung bezieht. Zudem ist für die Jahre 2027, 2028 und 2029 ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt auf die Grundlohnrate vorgesehen.

Dabei ist der vertragszahnärztliche Bereich seit Jahren der ausgabenstabilste Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anteil an den Gesamtausgaben liegt aktuell bei lediglich rund 5,7 Prozent und konnte trotz eines kontinuierlichen Ausbaus des Leistungskatalogs nachhaltig gesenkt werden. Diese Entwicklung ist Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Versorgung sowie eines verantwortungsvollen und effizienten Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. Weitere „Effizienzreserven“ sind in diesem Bereich nicht vorhanden. Darüber hinaus leistet die Vertragszahnärzteschaft bereits durch die fortwirkenden Effekte aufgrund der Basiswirksamkeit der Regelungen des GKV-FinStG einen erheblichen und dauerhaften Sparbeitrag. Vor diesem Hintergrund sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen o. g. Maßnahmen in keiner Weise sachlich gerechtfertigt und in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung mit den vorgesehenen Regelungen deutlich über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit hinausgeht. Während dort eine Orientierung der Vergütungsentwicklung an der Grundlohnrate im Wesentlichen auf die Preisentwicklung bezogen war, wird nun zusätzlich auch die Leistungsmenge strikt begrenzt – und dies für die Jahre 2027 bis 2029 sogar unterhalb der Grundlohnrate.

Die fatalen Folgen für die Patientenversorgung, die sich aus dieser unverhältnismäßigen und undifferenzierten Überregulierung ergeben werden, sind absehbar. Medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen können unter diesen Bedingungen nicht mehr sachgerecht abgebildet werden. Dies gilt insbesondere für präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie für den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen. Bereits die Erfahrungen mit den Budgetierungsregelungen des GKV-FinStG haben gezeigt, dass Eingriffe in die Leistungsmenge unmittelbar zu Versorgungseinschränkungen führen. Die nun geplante dauerhafte und verschärfte Begrenzung würde diese negativen Effekte verstetigen und ausweiten.

Hinzu kommt, dass auch die bis dato zu berücksichtigenden Kostenentwicklungen der Praxen nun nicht mehr ausreichend abgedeckt werden können. Dadurch werden steigende Personalkosten nicht mehr angemessen berücksichtigt werden können, was in der Konsequenz dazu führen wird, dass die Gewinnung von Fachpersonal noch weiter erschwert wird. Dies konterkariert die Bemühungen von KZBV und KZVen, die Niederlassung in eigener Praxis attraktiv zu halten und weiter zu fördern. Letzten Endes wird die Sicherstellung der Versorgung aufs Spiel gesetzt, wenn Praxisinhaber aus den genannten Gründen darüber nachdenken, früher aus der Versorgung auszuscheiden bzw. junge Zahnärztinnen und Zahnärzte aus diesen Gründen von einer Niederlassung in eigener Praxis zurückschrecken.

Des Weiteren entzieht die dauerhafte Anbindung der Vergütungsanstiege an die Grundlohnrate, kombiniert mit einem Abschlag von einem Prozentpunkt und angewendet sowohl auf Punktwert- als auch auf Mengenentwicklung, der Selbstverwaltung faktisch jeden Gestaltungsspielraum. Die gesetzlich vorgesehenen Verhandlungsmechanismen werden damit weitgehend entleert. Im Ergebnis läuft der Gesetzentwurf auf eine Rückkehr zu einer strikten Budgetierung hinaus. Dies stellt einen gravierenden Rückschritt dar, gefährdet die Weiterentwicklung der Versorgung und ist mit den Zielen einer modernen, präventionsorientierten Gesundheitspolitik nicht vereinbar. Die vorgesehenen Maßnahmen sind daher entschieden abzulehnen.