Elektronische Patientenakte nach § 342 SGB V endlich versorgungstauglich umsetzen
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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Verordnungsgeber auf, die elektronische Patientenakte endlich so zu entwickeln, dass sie auch für die vertragszahnärztliche Versorgung einen echten Mehrwert bietet.
Begründung
Mit dem Digitalgesetz (DiGi-G) hat der Gesetzgeber seit dem 15.01.2025 die widerspruchsbasierte elektronische Patientenakte nach § 342 SGB V (ePA) produktiv in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Schon vor der flächendeckenden Einführung der ePA hat die Vertreterversammlung der KZBV eine nutzerfreundliche Ausgestaltung der ePA gefordert. Voraussetzung für eine sinnvolle Nutzung sind klar strukturierte und nachvollziehbare Daten. Gleichzeitig hatte die VV darauf hingewiesen, dass mit der flächendeckenden Einführung auch die Anforderungen an das Datenmanagement in der ePA sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht steigen werden. Auch über 1 Jahr nach Einführung ist davon nichts berücksichtigt oder umgesetzt worden. Nach wie vor fehlen strukturierte Daten und die Möglichkeit der Volltextsuche. Die ePA ist eine „Loseblattsammlung“ von unstrukturierten PDF-Dateien, die im Versorgungsalltag das Wiederauffinden von Informationen zu einem zeitfressenden Bürokratiemonster macht. Mit dem geplanten Wegfall der Vergütung der Befüllung der ePA durch die Streichung des § 87 Abs. 1 Sätze 13-14 SGB V durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz würde der Verordnungsgeber ein Übriges dazu beitragen, dass die Motivation zur Befüllung einer im jetzigen Stadium völlig versorgungsuntauglichen ePA immer mehr sinkt. Insofern appelliert die Vertreterversammlung an den Verordnungsgeber, den Fokus bei der Weiterentwicklung der ePA endlich auf Usability zu richten. Andernfalls ist das Scheitern der ePA vorprogrammiert.