Erfolge der vertragszahnärztlichen Versorgung sichern

Zahnärztliches Versorgungssystem ist Paradebeispiel für das gesamte Gesundheitswesen

Beschluss

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber dazu auf, sich bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen das zahnärztliche Versorgungssystem als Paradebeispiel für Präventionserfolge, stabile Finanzen und Eigenverantwortung im Gesundheitswesen zum Vorbild zu nehmen. Die Politik sollte die Sicherung der beispielhaften Erfolge der vertragszahnärztlichen Versorgung zu ihrem gesundheitspolitischen Kernanliegen machen. Zugleich fordert die Vertreterversammlung die Politik sowie insbesondere auch die vom Bundesministerium für Gesundheit einberufene „FinanzKommission Gesundheit“ dazu auf, weder durch Kostendämpfungsmaßnahmen, Ausgliederungen aus dem GKV-Leistungskatalog, Eingriffe in den Sicherstellungsauftrag der zahnärztlichen Selbstverwaltung oder andere Maßnahmen einschränkend in die vertragszahnärztliche Versorgung einzugreifen.

Begründung

Mit konsequent präventiv ausgerichteten Versorgungskonzepten hat die zahnärztliche Selbstverwaltung die Gesundheitskompetenz und die Mundgesundheit der Bevölkerung in den vergangenen Jahren stetig und nachhaltig verbessert. Die in diesem Jahr veröffentlichte Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) stellte jüngst erneut eindrucksvoll unter Beweis, dass sich der Health-Outcome des zahnärztlichen Versorgungsbereichs im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau bewegt. Selbst in Krisenzeiten wurde die zahnärztliche Versorgung mit einem flächendeckenden Netz von freiberuflichen, inhabergeführten Praxen wohnortnah und auf höchstem qualitativen Niveau sichergestellt. Darüber hinaus handelt es sich bei der zahnärztlichen Versorgung um einen äußerst effizienten und wirtschaftlichen Versorgungsbereich. Durch den präventionsorientierten Versorgungsansatz in der Zahnmedizin und eine wohltarierte Balance aus eigenverantwortlicher und solidarischer Finanzierung der vertragszahnärztlichen Versorgung konnte der Anteil an den GKV-Gesamtausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen seit 2001 um mehr als 30 Prozent gesenkt werden. Im Jahr 2024 machten zahnärztliche Behandlungen (inkl. Zahnersatz) nur noch 5,8 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Auch die GKV-Finanzergebnisse zum 1. Halbjahr 2025 haben erneut gezeigt, dass die zahnärztliche Versorgung nach wie vor als einziger relevanter Bereich eine langfristig stabile Ausgabenentwicklung vorweisen kann, die sich sogar unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung bewegt. Diese Ergebnisse sind ein großer Erfolg der präventionsorientierten, auf Effizienz und Eigenverantwortung setzenden Ausrichtung der
Zahnmedizin. Damit steht das zahnärztliche Versorgungssystem beispielgebend für das gesamte Gesundheitswesen. Diese Erfolge zu sichern, sollte daher gesundheitspolitisches Kernanliegen der Bundesregierung sein.

Das GKV-FinStG mit der Wiedereinführung der strikten Budgetierung für 2023 und 2024 und dem damit verursachten, nachhaltigen Schaden bei der Bekämpfung der Volkskrankheit
Parodontitis hat gerade erst eindrücklich bewiesen, dass kurzsichtige Sparmaßnahmen immer zu Lasten der Patientenversorgung gehen und wie hochdosiertes Gift auf die
flächendeckenden, wohnortnahen Praxisstrukturen wirken.

Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe zahnärztliche Versorgung geht nur mit stabilen Rahmenbedingungen und finanzieller Planungssicherheit.