Personelle und fachliche Aushöhlung der Expertise der Selbstverwaltung verhindern
- Startseite
- Beschlüsse der 8. Vertreterversammlung Köln 2026
- Gesetzliche Eingriffe in die Vergütungsregelungen für Führungskräfte und Vorstände von KZBV und KZVen unterbinden – Personelle und fachliche Aushöhlung der Expertise der Selbstverwaltung verhindern
Gesetzliche Eingriffe in die Vergütungsregelungen für Führungskräfte und Vorstände von KZBV und KZVen unterbinden
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV kritisiert die anhaltenden geplanten staatlichen Eingriffe in die Kompetenzen und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung – insbesondere die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Eingriffe in ihre Personal- und Haushaltshoheit – auf das Schärfste.
Sie fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag auf, die mit dem Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Vergütungsregelungen für Führungskräfte der Ebene unterhalb der Vorstandsebene sowie für die Vorstände bei den KZVen und der KZBV im aktuell laufenden parlamentarischen Verfahren ersatzlos zu streichen.
Begründung
Der Gesetzentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht erhebliche Eingriffe in die Vergütungsautonomie der Selbstverwaltungskörperschaften vor. Danach sollen Vergütungserhöhungen für außertariflich beschäftigte Führungskräfte unmittelbar unterhalb der Vorstandsebene bei KZVen und KZBV künftig nur noch alle sechs Jahre zulässig sein und zudem auf die Grundlohnrate begrenzt werden, wobei überdies nur eine Erhöhung um die Grundlohnrate des jeweiligen laufenden Kalenderjahres zulässig sein soll. Die Regelung soll darüber hinaus rückwirkend auch für bestehende Verträge gelten, soweit dort keine konkreten Vergütungserhöhungen ausdrücklich vereinbart sind. Parallel hierzu werden auch die gesetzlichen Vorgaben für die Vorstandsvergütung weiter verschärft. Damit greift der Gesetzgeber erneut unmittelbar und massiv in die Personal- und Haushaltshoheit der Selbstverwaltung ein.
Diese Regelungen sind in keiner Weise nachvollziehbar und werden entschieden abgelehnt. Die vorgesehenen Eingriffe bergen erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und personelle Stabilität der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Sie gefährden die Fähigkeit von KZBV und KZVen, hochqualifizierte Führungskräfte und Vorstände zu gewinnen und dauerhaft zu halten. Eine gesetzlich vorgegebene faktische Gehaltsstagnation über sechs Jahre hinweg, die zudem nicht einmal einen vollen werterhaltenden Inflationsausgleich ermöglicht, macht die Selbstverwaltungskörperschaften gegenüber anderen Arbeitgebern im Gesundheitswesen, gegenüber Verbänden, Kanzleien oder dem öffentlichen Dienst massiv unattraktiver und widerspricht modernen leistungsorientierten Führungs- und Managementstrukturen.
Besonders problematisch ist, dass das Regelungsziel keinerlei sachlichen Bezug zur Finanzierung der KZBV und der KZVen aufweisen. Ziel des Gesetzentwurfs ist nach eigener Darstellung die Stabilisierung der GKV-Beitragssätze. Dieses Regelungsziel greift bei KZBV und KZVen jedoch offensichtlich ins Leere, da deren Personal- und Verwaltungskosten gerade nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern aus den Verwaltungskostenumlagen der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte finanziert werden. Durch die vorgesehenen Eingriffe im Bereich der zahnärztlichen Selbstverwaltung würde daher kein einziger Euro an GKV-Beitragsmitteln eingespart.
Die Einbeziehung von KZBV und KZVen in die Regelungen ist daher sachlich unbegründet und stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechte dar. Die Personal- und Haushaltshoheit gehört zum Kernbereich der Selbstverwaltung und darf nicht ohne tragfähige sachliche Rechtfertigung eingeschränkt werden.
Darüber hinaus bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Anwendung auf bestehende Verträge. Die geplante rückwirkende Beschränkung von Vergütungsanpassungen greift in bestehende arbeitsvertragliche Vertrauensschutzpositionen ein und entwertet vereinbarte Überprüfungs- und Anpassungsklauseln. Dies ist arbeitsrechtlich hochproblematisch und birgt die Gefahr, erhebliche Rechtsunsicherheit zu erzeugen. Darüber hinaus wird hiermit in willkürlicher und unzumutbarer Weise in grundrechtlich geschützte Positionen der Betroffenen eingegriffen.
Willkürlich und widersprüchlich ist zudem, dass vergleichbare Regelungen für andere zentrale Akteure des Gesundheitswesens und staatliche Institutionen gerade nicht vorgesehen sind. Auch dies verdeutlicht die fehlende Systematik und die sachliche Unausgewogenheit des Gesetzentwurfs. Die Vertreterversammlung fordert deshalb die ersatzlose Streichung der im Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Vergütungsregelungen für Führungskräfte der Ebene unterhalb der Vorstandsebene sowie für die Vorstände bei den KZVen und der KZBV. Staatliche Eingriffe in die Personal- und Vergütungsautonomie der Selbstverwaltung dürfen nicht zur Aushöhlung ihrer fachlichen Leistungs- und Handlungsfähigkeit führen.