Gesetzliche Regulierung von iMVZ nicht länger aufschieben
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Koalitionsvertrag konsequent umsetzen und unkontrollierte Ausbreitung von iMVZ endlich effektiv eindämmen
Beschluss
Die Vertreterversammlung fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben zur Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) umzusetzen. Im Jahr 2026 muss ein Gesetz verabschiedet werden, das den Einstieg von Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung wirksam und nachhaltig begrenzt. Die bestehende Regelung in § 95 Abs, 1b SGB V ist nicht ausreichend und muss dringend ergänzt werden. Für den zahnmedizinischen Bereich ist eine räumliche sowie eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser unverzichtbar. Es ist entscheidend, dass beide Kriterien – die räumliche und die fachliche Gründungsbeschränkung – gesetzlich eingeführt werden, um missbräuchliche Markteintrittsstrategien von Investoren zu unterbinden. Außerdem ist die Ausübung der Zahnheilkunde unter einen Genehmigungsvorbehalt im Zahnheilkundegesetz (ZHG) zu stellen. Darin muss analog den Regelungen zur Rechtsanwaltsgesellschaft u. a. festgelegt sein, dass die Mehrheit der Gesellschaft immer in zahnärztlichen Händen liegen muss („50 + 1 Regel“).
Die Sicherstellung einer wohnortnahen, qualitätsorientierten und patientengerechten zahnärztlichen Versorgung wird durch die ungebremste Ausbreitung von iMVZ zunehmend gefährdet. Unsere Analysen zeigen, dass Fremdinvestoren mit der Gründung von iMVZ über ein Krankenhaus keinen Beitrag zur Stärkung der regionalen zahnmedizinischen Versorgung und – anders als ursprünglich mit der Ermöglichung von MVZ durch den Gesetzgeber intendiert – auch keinen Beitrag zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort zwischen ambulanter und stationärer Versorgung leisten. Gesetzgeberische Maßnahmen dürfen sich vor diesem Hintergrund nicht allein auf transparenzschaffende Instrumente beschränken.
Begründung
Seit Jahren weisen wissenschaftliche Gutachten1, Stellungnahmen und Beschlüsse der Länder sowie Analysen der KZBV auf die erheblichen Risiken für die Patientenversorgung hin, die von iMVZ ausgehen. Durch den Einstieg versorgungsfremder Finanzinvestoren drohen Fehlsteuerungen, die sich negativ auf die Versorgungssicherheit, die regionale Ausgewogenheit und die Unabhängigkeit zahnärztlicher Berufsausübung auswirken.
Der Bundesrat, die Gesundheitsministerkonferenz der Länder und zahlreiche Fachgutachten haben die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, den dringend erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um die Ausbreitung versorgungsfremder Investoren effektiv einzudämmen. Dennoch blieb es bislang bei politischen Absichtserklärungen, ohne dass die notwendige gesetzgeberische Umsetzung erfolgte.
Ein wirksames iMVZ-Regulierungsgesetz darf sich nicht in Transparenzmaßnahmen erschöpfen, sondern muss strukturelle Vorkehrungen treffen. Für den zahnmedizinischen Bereich ist eine räumliche sowie eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser unverzichtbar. Nur so kann verhindert werden, dass Krankenhäuser ohne jeglichen Bezug zur Zahnmedizin als bloße Vehikel für den Einstieg internationaler Finanzinvestoren dienen.
Die rechtliche Machbarkeit dieser Beschränkungen ist durch juristische Gutachten und durch einschlägige europarechtliche Entscheidungen bestätigt. Es gibt daher keine Rechtfertigung mehr, die Umsetzung weiter hinauszuschieben.
Die Vertreterversammlung erwartet, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommt und im kommenden Jahr ein scharfes, effektives und zukunftssicheres Gesetz zur Regulierung von iMVZ beschließt.
1 Die wissenschaftlichen Gutachten, Analysen und Ausarbeitungen zum Thema iMVZ sind abrufbar unter www.kzbv.de/z-mvz