iMVZ wirksam begrenzen

Gesetzgeberische Maßnahmen jetzt umsetzen und investorengetriebene Fehlentwicklungen stoppen

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung eindringlich auf, die im Koalitionsvertrag angekündigte Regulierung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) endlich umzusetzen und kurzfristig ein wirksames Gesetz vorzulegen, das den Marktzugang von versorgungsfremden Finanzinvestoren in der vertragszahnärztlichen Versorgung klar begrenzt und die freiberuflich geprägte
Versorgungsstruktur nachhaltig schützt.

Für den zahnärztlichen Bereich muss dabei insbesondere gesetzlich sowohl eine fachliche als auch eine räumliche Gründungsbeschränkung für MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern eingeführt werden, um gezielte Umgehungsstrategien beim Markteintritt zu unterbinden.

Die maßgebliche Kontrolle über zahnärztliche Leistungserbringung muss dauerhaft in der Hand der Zahnärzteschaft verbleiben. Hierzu ist gesetzlich festzuschreiben, dass die Mehrheit der Gesellschaftsanteile sowie der Stimmrechte bei Zahnärztinnen und Zahnärzten
liegen muss („50+1-Regel“).

Die Vertreterversammlung stellt klar, dass rein transparenzorientierte Maßnahmen nicht ausreichen. Erforderlich sind wirksame regulatorische Eingriffe, die die unkontrollierte Expansion versorgungsfremder Investoren mit reinen Kapitalinteressen im zahnärztlichen Bereich tatsächlich begrenzen.

Begründung

Seit Jahren weisen wissenschaftliche Gutachten, Stellungnahmen der Länder sowie Analysen der KZBV auf die Risiken hin, die mit dem verstärkten Eintritt versorgungsfremder Finanzinvestoren in die zahnärztliche Versorgung verbunden sind. Es drohen strukturelle Fehlentwicklungen, die sich negativ auf die Versorgungssicherheit, die regionale Verteilung von Versorgungsangeboten und die Unabhängigkeit zahnärztlicher Entscheidungen
auswirken.

Auch der Bundesrat sowie die Gesundheitsministerkonferenz der Länder haben wiederholt Handlungsbedarf betont und die Bundesregierung zur Schaffung eines wirksamen Ordnungsrahmens aufgefordert. Gleichwohl ist eine gesetzgeberische Umsetzung bislang ausgeblieben.

Ein effektives Regulierungsgesetz muss über Transparenzvorgaben hinausgehen und gezielt strukturelle Begrenzungen vorsehen. Für den zahnärztlichen Bereich sind insbesondere eine fachliche und eine räumliche Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser unerlässlich. Nur so kann verhindert werden, dass Krankenhäuser ohne Bezug zur Zahnmedizin als Eintrittsvehikel für internationale Finanzinvestoren genutzt werden. Die rechtliche Zulässigkeit entsprechender Regelungen ist durch juristische Gutachten sowie durch europarechtliche Rechtsprechung hinreichend belegt. Ein weiteres Zuwarten ist daher weder sachlich noch rechtlich begründbar.

Vor diesem Hintergrund erwartet die Vertreterversammlung, dass die Bundesregierung zeitnah ein wirksames und rechtssicheres Gesetz zur Regulierung von iMVZ vorlegt und damit die Weichen für eine patientenorientierte und freiberuflich geprägte Versorgung stellt.