Kurzsichtige Sparpolitik der Bundesregierung gefährdet Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung

Beschluss

Die Vertreterversammlung warnt die politischen Entscheidungsträger in Bundesregierung und Bundestag in aller Deutlichkeit davor, die Sicherstellung der aktuell noch flächendeckenden und wohnortnahen zahnmedizinischen Versorgung durch eine kurzsichtige und fehlgeleitete Sparpolitik zu gefährden. Der Entwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz konterkariert nachhaltig alle Bemühungen von KZBV und KZVen, das aktuell gute Versorgungsniveau in Deutschland auch in Zukunft zu erhalten. Dieser politische Irrweg darf nicht den Weg in das Bundesgesetzblatt finden.

Statt schwerwiegender Eingriffe in den funktionierenden Versorgungsbereich der Kieferorthopädie und Kostendämpfungsmaßnahmen nach dem Prinzip „Rasenmäher“ braucht es mit Blick auf die demografische Entwicklung eine kluge und weitsichtige Politik, die im Zusammenspiel mit der Selbstverwaltung anziehende Bedingungen für die Niederlassung in eigener Praxis fördert. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Vertreterversammlung ihre Forderung an die Bundesregierung, den gesetzlichen Rahmen im Bereich der Sicherstellung zielgenau weiterzuentwickeln und dazu die Maßnahmenvorschläge aus dem im Oktober 2025 vorgelegten Aktionsplan der KZBV aufzugreifen.

Begründung

In Deutschland ist die wohnortnahe zahnärztliche Versorgung derzeit noch sichergestellt. Allerdings stehen die Versorgungsstrukturen aufgrund des demografischen Wandels vor absehbaren Herausforderungen: Ohne Anpassungen der Rahmenbedingungen könnten in einigen Jahren regionale Engpässe entstehen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten.

Die KZBV hat die vertragszahnärztliche Versorgungssituation und deren voraussichtliche Entwicklung daher einer tiefgreifenden Analyse unterzogen und im Oktober 2025 einen Aktionsplan für eine wohnortnahe und flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung veröffentlicht (www.kzbv.de/politik/konzepte-und-berichte/versorgung-sichern-strukturenstaerken/). Der Aktionsplan unterbreitet konkrete Vorschläge, um die zahnärztlichen Versorgungsstrukturen insgesamt zu stärken und drohenden lokalen Versorgungsengpässen frühzeitig entgegenzuwirken. Um eine flächendeckende Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten, braucht es unterstützende gesetzliche Rahmenbedingungen. Der entscheidende Faktor für die Niederlassung in eigener Praxis ist insbesondere auch die finanzielle Planungssicherheit.

Vor diesem Hintergrund kritisiert die Vertreterversammlung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) scharf und weist die darin enthaltenen Regelungen in aller Deutlichkeit zurück. Die ‚Kostendämpfungsmaßnahmen‘ zu Konsolidierung des – zudem in gänzlich anderen Versorgungsbereichen verursachten – Finanzierungsdefizites in der GKV sind ein politischer Irrweg mit zwangsläufig negativen Auswirkungen auf Patientenversorgung und Sicherstellung.

Gerade die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zum Fachzahnarztvorbehalt in der kieferorthopädischen Versorgung werden neben dem Fakt, dass dieser Vorschlag in keiner Weise wissenschaftlich fundiert ist, auch mit Blick auf das Sicherstellungsziel von der Vertreterversammlung vehement zurückgewiesen. Bei Umsetzung der geplanten Regelung würden (basierend auf den Abrechnungszahlen 2024) über 920.000 Versicherte in Deutschland zukünftig nicht mehr durch Zahnärzte, die kieferorthopädisch tätig sind, behandelt werden. Dies entspricht 27,1 % aller im Jahr 2024 behandelten Versicherten. Der Gesetzentwurf gefährdet damit massiv die bislang gemeinsam erreichten Erfolge in der Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen der letzten Jahrzehnte.

Sollte der Entwurf in dieser Fassung vom Bundestag verabschiedet werden, würde zudem auch die finanzielle Planungssicherheit für Niedergelassene erheblich beeinträchtigt bis verunmöglicht. Die Folge wird sein, dass die ältere Kollegenschaft eher bereit ist, zu überlegen, früher aus der Versorgung auszuscheiden; zugleich werden Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung gestärkt. Mit den Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes würden insoweit sämtliche Bemühungen von KZBV und KZVen zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Praxisstrukturen erheblich und nachhaltig konterkariert.