Massive Versorgungseinschnitte für Kinder und Jugendliche verhindern
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Faktisches Berufsverbot für kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte stoppen
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung, insbesondere die Einführung eines Fachzahnarztvorbehaltes, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Gleichzeitig empfiehlt die Vertreterversammlung den politischen Entscheidungsträgern, das Thema der kieferorthopädischen Versorgung sowohl mit den zuständigen Organisationen auf Bundesebene als auch mit der Wissenschaft sachlich und faktenbasiert zu analysieren, um gemeinsam zielführende versorgungspolitische Lösungen zu finden.
Begründung
Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat in ihrem am 30. März 2026 vorgelegten ersten Bericht weitreichende Änderungen der kieferorthopädischen Versorgung vorgeschlagen, die massiv in diese eingreifen und sie nachhaltig gefährden. Diese Vorschläge sind in verschärfter Form Gegenstand des Regierungsentwurfs für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geworden. Die Vertreterversammlung der KZBV stellt in diesem Zusammenhang klar, dass hierzu im Vorfeld weder die FKG noch das BMG die Fachexpertise der KZBV konsultiert hatten.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts für die vertragszahnärztliche kieferorthopädische Behandlung kommt für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die auch kieferorthopädisch arbeiten, einem faktischen Berufsverbot gleich. Damit wird die Existenz vieler Praxen aufs Spiel gesetzt, mit der Folge, dass eine flächendeckende kieferorthopädische Versorgung nicht mehr stattfinden kann.
Bei einem Fachzahnarztvorbehalt würde man bundesweit insgesamt mindestens 25 % der Leistungserbringer für Kieferorthopädie verlieren, mit der Folge, dass bisher noch ausreichend versorgte Planungsbereiche von drohender Unterversorgung betroffen oder sogar unterversorgt wären. Die flächendeckende Versorgung würde sich somit vor allem im kleinstädtischen und ländlichen Raum deutlich verschlechtern, was regional, aber insbesondere in den neuen Bundesländern erheblich zum Tragen käme. Denn gerade hier wird die Versorgung zu einem hohen Anteil durch Zahnärztinnen und Zahnärzte erbracht, die nicht die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie absolviert haben.
Bei Umsetzung der geplanten Regelung würden über 920 Tsd. Versicherte in Deutschland zukünftig ihren Behandler verlieren. Dies entspricht 27,1 % aller im Jahr 2024 behandelten Versicherten. Es ist ein versorgungspolitischer Trugschluss anzunehmen, dass diese Versicherten dann alternativ durch Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie versorgt werden können.
Es gibt keinerlei valide Belege dafür, dass zusätzliche Kosten durch potenziell vermehrt nicht sach- und bedarfsgerecht erbrachte Behandlungen verursacht werden, weil derzeit alle approbierten Zahnärzte, auch ohne Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, berechtigt sind, kieferorthopädische Leistungen anzubieten. Anders als im Bereich der Humanmedizin sind die strukturellen Rahmenbedingungen der Zahnmedizin grundlegend verschieden. Die Zahnmedizin ist in Deutschland als einheitlicher Heilberuf ausgestaltet. Die Übertragung des in der Humanmedizin etablierten Modells einer formalen Vorbehaltsstruktur von „Fachärzten“ auf die Zahnmedizin verkennt diesen wichtigen Unterschied. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die kieferorthopädische Leistungen erbringen, verfügen über eine fundierte und hochwertige Qualifikation, die auf einer strukturierten, kontinuierlichen Fortbildung sowie einer regelhaften umfangreichen praktischen Tätigkeit basiert. Daneben wird die Qualität der geplanten Versorgung auch durch das umfänglich geregelte vertragszahnärztliche Gutachterverfahren im Vorfeld der Behandlung gewährleistet. Auch die Bindung an die fachlichen Standards ist berufs- wie leistungsrechtlich für den gesamten Berufsstand einheitlich verbindlich. Für einen
gesonderten Fachzahnarztvorbehalt besteht damit keinerlei Notwendigkeit. An den Erfolgen in der Zahn- und Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen der letzten Jahrzehnte hat die Kieferorthopädie einen erheblichen Anteil. Die vorgesehenen Regelungen konterkarieren diese.
Abschließend weist die Vertreterversammlung darauf hin, dass der gesetzgeberische Vorschlag auch verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf eine zu rechtfertigende Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit in sich trägt.