Moratorium für eAU und eRezept
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Wortlaut des Antrages
Die Vertreterversammlung der KZBV möge beschließen: Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die gesetzlich verpflichtende Einführung der TI-Anwendungen eAU und eRezept mindestens bis zum 31.12.2022 aufgrund der fehlenden praktischen Umsetzungsmöglichkeiten auszusetzen. Darüber hinaus lehnt die Vertreterversammlung Sanktionen bei der Einführung der ePA ausdrücklich ab.
Begründung
Die fortwährenden technischen Umsetzungsprobleme sind flächendeckend teilweise nicht lösbar, der Implementierungsaufwand ist den Praxen nicht mehr zumutbar.

Fotos der Vertreterversammlung
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