Politische Pläne für weitere staatliche Eingriffe und Aushöhlung der Selbstverwaltung stoppen

Beschluss

Die Vertreterversammlung kritisiert die anhaltenden und insbesondere mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weiter geplanten staatlichen Eingriffe in die Kompetenzen und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung mit Nachdruck. Sie fordert die Bundesregierung auf, zu einer – mit dem Regierungswechsel 2025 angekündigten – partnerschaftlichen, auf Vertrauen und Kompetenzverteilung basierenden Gesundheitspolitik zurückzukehren. Zwingend sind die mit dem Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Regelungen zur Aushöhlung der Kernkompetenzen der Selbstverwaltung zu stoppen.

Begründung

Die freiberuflich geprägte zahnärztliche und gemeinsame Selbstverwaltung ist kein nachgeordnetes Ausführungsorgan staatlicher Gesundheitspolitik, sondern ein eigenständiges, tragendes Ordnungsprinzip des deutschen Gesundheitswesens. Ihre Stärke liegt in der fachlichen Expertise, der Nähe zur Versorgungspraxis und der Fähigkeit, differenzierte und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln.

Unter dem Deckmantel, kurzfristige Effekte bei der Konsolidierung der GKV-Finanzen zu erzielen, sieht der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) erhebliche Eingriffe in Kernkompetenzen der Selbstverwaltung vor und ist damit exemplarisch für eine gesundheitspolitische Entwicklung, welche die Funktionsfähigkeit der bewährten Strukturen der zahnärztlichen Selbstverwaltung systematisch schwächt.

Der Regierungsentwurf sieht umfassende, strukturelle Eingriffe in die Vergütungs- und Steuerungssystematik der vertragszahnärztlichen Versorgung vor. Der Verhandlungs- und Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung in der Versorgung wird faktisch auf ein Minimum reduziert, die künftige flächendeckende und wohnortnahe Sicherstellung der kieferorthopädischen Versorgung durch mehrere Regelungsvorschläge, u.a. zum
Fachzahnarztvorbehalt, gefährdet. Besondere Kritik verdient dabei auch das Verfahren, da die zahnärztliche Selbstverwaltung mit den Plänen zum tiefgreifenden Umbau der kieferorthopädischen Versorgung im Gesetzentwurf ohne jedwede vorherige Konsultierung durch die FinanzKommission Gesundheit oder das BMG konfrontiert wurde.

In keiner Weise nachvollziehbar ist außerdem die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der Vergütungen der Vorstände sowie von außertariflich bezahlten Führungskräften der Ebene unterhalb der Vorstandsebene. Diese Regelungen bergen ein erhebliches Risiko, die Personalstruktur und Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltungskörperschaften zu zersetzen. Zugleich würde damit im Bereich der (zahn)ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften kein Cent an GKV-Beitragsmitteln eingespart, da die Personalmittel für die KZVen und die KZBV nicht aus GKV-Beitragsmitteln finanziert werden.

Die Bundesregierung setzt mit den genannten Regelungsinhalten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine seit Langem zu beobachtende und von der Vertreterversammlung wiederholt kritisierte Entwicklung fort, die Selbstverwaltung schrittweise zu entkernen. Diese Politik gefährdet nicht nur die Funktionsfähigkeit der bestehenden Strukturen, sondern auch die Qualität und Stabilität der Patientenversorgung.