Prävention als Fundament der zahnmedizinischen Versorgung sichern

Parodontitistherapie gesetzlich und finanziell stärken

Beschluss

Die Vertreterversammlung fordert die Bundesregierung auf, die präventionsorientierte Parodontitistherapie gesetzlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistung zu verankern und eine angemessene, vollumfängliche Vergütung sicherzustellen. Die Vertreterversammlung der KZBV stellt fest: Die Mundgesundheit der Bevölkerung in Deutschland gehört im internationalen Vergleich zu den besten weltweit. Die Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) belegen eindrücklich, dass dieser Erfolg auf den seit Jahrzehnten konsequent verfolgten präventionsorientierten Versorgungsansatz in der Zahnmedizin zurückzuführen ist.

Damit dieser Erfolgsweg fortgesetzt werden kann, müssen die politischen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein, dass Prävention auch künftig die Grundlage der Versorgung bildet. Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung deshalb auf, Prävention als zentrales gesundheitspolitisches Leitmotiv zu verankern und die entsprechenden Strukturen dauerhaft abzusichern.

Begründung

Die Bedeutung von Prävention in der Gesundheitspolitik ist vielfach anerkannt. Bereits CDU, CSU und SPD haben ihr im Koalitionsvertrag einen hohen Stellenwert eingeräumt. In diesem Jahr haben zudem die Bundesländer im Rahmen der 98. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit einem Leitantrag bekräftigt, dass Prävention als zentrale Säule des Gesundheitssystems ausgebaut werden muss. Der Erfolg der zahnmedizinischen Präventionsstrategie zeigt sich zudem in der Kostenentwicklung der GKV: Während die GKV-Ausgaben insgesamt stetig steigen, konnte der Anteil für vertragszahnärztliche Leistungen – trotz Leistungsausweitungen – über Jahrzehnte kontinuierlich gesenkt werden. Im Jahr 2024 lag er bei lediglich 5,8 %. Prävention wirkt also nachweislich – gesundheitlich wie finanziell.

Umso unverständlicher und verantwortungsloser war es daher, eben diesen äußerst effizienten und wirtschaftlichen zahnärztlichen Versorgungsbereich im Jahr 2022 im Rahmen des GKV-FinStG mit kurzsichtigen Kostendämpfungsmaßnahmen zu überziehen. Denn die damit verbundene strikte Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 hatte dramatische Einbrüche bei den Neubehandlungen der präventionsorientierten Parodontitistherapie zur Folge. Dem Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis hat die Kostendämpfung des GKV-FinStG somit einen herben Rückschlag versetzt.

Dabei ist die wissenschaftliche Evidenz eindeutig: Parodontitis stellt eine der bedeutendsten Volkskrankheiten dar. Unbehandelt ist sie der Hauptgrund für vermeidbaren Zahnverlust. Darüber hinaus ist sie eng mit schweren Allgemeinerkrankungen wie Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, rheumatischen Erkrankungen und Demenz verknüpft. Ein frühzeitiger, präventionsorientierter Ansatz ist deshalb nicht nur für die Mundgesundheit, sondern auch für die Allgemeingesundheit von entscheidender Bedeutung.

Ohne verlässliche finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen ist eine nachhaltige Präventionsarbeit jedoch nicht möglich. Die Erfahrungen mit dem GKV-FinStG machen deutlich, wie kurzsichtige Kostendämpfungsmaßnahmen der Versorgung nachhaltige Schäden zufügen und in kürzester Zeit erarbeitete Präventionserfolge wieder zunichtemachen können. Eine gesetzliche Kostendämpfung darf sich nicht wiederholen. Vor diesem Hintergrund ist es essenziell, dass die präventionsorientierte Parodontitistherapie gesetzlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen verankert und vollumfänglich vergütet wird. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihre Ankündigungen im Koalitionsvertrag in konkrete Gesetzgebung und Maßnahmen umzusetzen. Die konsequente Stärkung der präventionsorientierten Parodontitistherapie birgt zudem auch ein erhebliches Einsparpotenzial für die GKV.

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung daher eindringlich auf, Prävention nicht nur als programmatische Leitlinie zu benennen, sondern den Worten auch Taten folgen zu lassen und zeitnah verbindliche gesetzliche Regelungen und eine verlässliche Finanzierung für die präventionsorientierte Parodontitistherapie zu schaffen.