Präventionsorientierte Parodontitistherapie gesetzlich als Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung verankern

Prävention als Schlüssel für stabiles und nachhaltiges Gesundheitssystem

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung auf, im Zuge der geplanten Strukturreformen zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen bzw. im Rahmen der von Bundesministerin Warken angekündigten Präventionsoffensive die präventionsorientierte Parodontitistherapie gesetzlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistung zu verankern und ihre Finanzierung zu garantieren.

Die Vertreterversammlung stellt fest:
Die nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ohne eine konsequente Stärkung der Prävention nicht erreichbar. Die anstehenden Reformen müssen daher Prävention verbindlich als zentrales Steuerungsprinzip im Gesundheitswesen etablieren. Für den zahnärztlichen Bereich muss die präventionsorientierte Parodontitistherapie dabei einen Schlüsselbaustein darstellen. Ihre Integration in die gesetzlich verankerten Früherkennungs- und Vorsorgestrukturen ist gesundheitspolitisch geboten und finanzpolitisch zwingend.

Begründung

Die Ergebnisse der DMS 6 belegen erneut die insgesamt sehr positive Entwicklung der Mundgesundheit in Deutschland. Darüber hinaus leistet die Zahnmedizin seit Jahren einen verlässlichen Beitrag zu einem effizienten und wirtschaftlichen Gesundheitssystem. Auch die FinanzKommission Gesundheit erkennt im Kontext ihres ersten Berichts ausdrücklich an, dass die Zahnmedizin durch erfolgreiche Prävention und Aufklärung schon jetzt einen wesentlichen Beitrag zur Kostendämpfung leistet.

Unsere konsequente Ausrichtung auf Prävention hat sich bewährt und sollte als Vorbild für weitere Strukturreformen im Gesundheitswesen dienen. Entscheidend ist daher, den eingeschlagenen Weg in der Zahnmedizin konsequent fortzusetzen und die Prävention insgesamt zu stärken. Investitionen in Prävention sind kein Kostenfaktor, sondern der Schlüssel zu einer nachhaltigen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zu einer hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Daher ist die Ankündigung der Kommissionsvorsitzenden, das Thema Prävention im zweiten Bericht der Kommission besonders in den Mittelpunkt zu stellen, sehr zu begrüßen. Auch Bundesministerin Warken hat eine „Präventionsoffensive“ angekündigt.

Für den zahnärztlichen Bereich muss dabei die präventionsorientierte Parodontitistherapie im Zentrum stehen. Rund 14 Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer schweren Parodontalerkrankung, die unbehandelt nicht nur die häufigste Ursache für Zahnverlust darstellt, sondern auch in direkter Wechselwirkung zu schweren Allgemeinerkrankungen wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen steht. Mit der im Jahr 2021 eingeführten präventionsorientierten Parodontitistherapie steht erstmals ein wirksames Instrument zur Bekämpfung dieser Volkskrankheit zur Verfügung. Allerdings wurde ihr durch die strikte Budgetierung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes bereits in ihrer Einführungsphase die finanzielle Basis entzogen – mit spürbar negativen Folgen für die Patientenversorgung.

Um die präventiven Potenziale trotzdem endlich voll ausschöpfen zu können, ist es daher zwingend notwendig, die präventionsorientierte Parodontitistherapie gesetzlich als Vorsorgeund Früherkennungsleistung zu verankern. Bei einem der Morbidität angemessenen Behandlungsumfang könnten allein im zahnmedizinischen Bereich kurzfristig rd. 200 Mio. € und mittel- und langfristig rd. 300 Mio. € pro Jahr an Einsparungen in der GKV gehoben werden. Zusätzlich besteht bei frühzeitiger Behandlung einer Parodontitis aufgrund der zahlreichen Komorbiditäten erhebliches Einsparpotential im ärztlichen Bereich.