Resolution: Reformpläne dürfen die vertragszahnärztliche Versorgung nicht gefährden
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Wortlaut der Resolution
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erkennt den Reformbedarf im Gesundheitswesen an. Sie teilt das Ziel der Bundesregierung, weitere Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzuwenden. Dieses Ziel darf jedoch nicht durch einseitig belastende und kurzsichtige Maßnahmen erkauft werden, welche die Erfolge eines hocheffizienten, präventionsorientierten Versorgungsbereichs aufs Spiel setzen. Dank großer Anstrengungen des Berufsstands ist es der Zahnärzteschaft gelungen, die Mundgesundheit in Deutschland durch konsequente und gezielte Präventionsausrichtung kontinuierlich zu verbessern – was die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6) über alle Alterskohorten hinweg eindrucksvoll belegt. Gleichzeitig entlastet dieser präventive Ansatz das GKV-System spürbar. Vor diesem Hintergrund sieht die Vertreterversammlung der KZBV für den vertragszahnärztlichen Bereich bei nachfolgenden Punkten massiven Korrekturbedarf am Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG): Verschärfte Budgetierung: Fatale Folgen für Prävention und vulnerable Gruppen Die geplante „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ der Bundesregierung sieht eine dauerhafte Kopplung der Vergütung an die Grundlohnrate vor – verschärft durch einen zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029. Die mit dieser pauschalen Kostendämpfung einhergehende strikte Budgetierung trifft vor allem die 2021 eingeführte, wissenschaftlich fundierte Parodontitistherapie. Eine bedarfsgerechte Versorgung wird unter diesen Bedingungen unmöglich. Zudem würde so der positive Trend bei der Versorgung vulnerabler Gruppen ausgebremst und die Weiterentwicklung moderner vertragszahnärztlicher Konzepte blockiert. Gleichzeitig degradiert die starre Deckelung der Vergütung die Honorarverhandlungen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zur reinen Makulatur. Das Gesetz stellt damit erneut einen massiven, inakzeptablen Eingriff in die Selbstverwaltung dar.
Kahlschlag in der Fläche: Kieferorthopädische Versorgung in Gefahr
Der Regierungsentwurf sieht tiefgreifende Einschnitte in die kieferorthopädische Versorgung vor. Besonders die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts und die Einführung von Pauschalvergütungen gefährden die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung. Ein Fachzahnarztvorbehalt führt dazu, dass knapp eine Million Kinder und Jugendliche nicht mehr von bislang kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten versorgt werden können. Für viele dieser spezialisierten Behandlerinnen und Behandler bedeutet dies außerdem ein faktisches Berufsverbot, das unternehmerische Existenzen vernichtet und so die Versorgung gefährdet oder zum Erliegen bringt. Die geplante Pauschalierung von Leistungen widerspricht dem Grundsatz, Behandlungen am individuellen Patientenbedarf auszurichten. Eine Qualitätsverbesserung wird so komplett verhindert. Zugleich können die mit dem Gesetzentwurf intendierten Einspareffekte in keiner
Weise belegt werden.
GKV von versicherungsfremden Leistungen entlasten
Im Gesetzentwurf fehlt eine saubere Abgrenzung zwischen der staatlichen Daseinsvorsorge und den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Allein die auskömmliche Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger in Höhe von zusätzlich 12 Milliarden Euro pro Jahr wäre eine zentrale Maßnahme, um die finanzielle Stabilität der GKV über Jahre zu sichern. Stattdessen sieht der vorliegende Regierungsentwurf des GKV-BStabG sogar noch eine Kürzung des Bundeszuschusses vor, um kurzfristig den Bundeshaushalt um fast 2 Milliarden Euro zu entlasten. Damit werden die Kosten für versicherungsfremde Leistungen weiterhin und sogar noch verstärkt auf die Beitragszahler abgewälzt, die dann auch noch die mit dem Gesetz einhergehende Verschlechterung der Versorgung hinnehmen müssen.
Unsere Forderungen
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nachdrücklich und mit aller Dringlichkeit auf, den Entwurf des GKV-BStabG im parlamentarischen Verfahren entsprechend zu korrigieren.