Selbstverwaltung erhalten und stärken: Wer handelt, kann nicht gleichzeitig Aufsicht führen

Beschluss

Angesichts der aufgrund des Koalitionsvertrages bevorstehenden Reformen in der vertragszahnärztlichen Versorgung fordert die Vertreterversammlung der KZBV das
Bundesgesundheitsministerium auf, folgende Grundsätze bei der weiteren Ausgestaltung verbindlich zu berücksichtigen:

  • Die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung obliegt den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
  • Die Planungshoheit für die vertragszahnärztliche Versorgung muss in der gemeinsamen Selbstverwaltung verbleiben.
  • Eine Übertragung der Bedarfsplanung auf die Länder wird ausdrücklich abgelehnt.
  • Eine Umverteilung von Finanzmitteln zugunsten unterversorgter Gebiete ist abzulehnen.

Begründung

Die Koalition aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen festgehalten, die hinsichtlich der Sicherstellung der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung unmittelbar in die Zuständigkeit der Selbstverwaltung eingreifen. Unter anderem wurde zwischen den Koalitionspartnern vereinbart, „in (drohend) unterversorgten Gebieten Zuschläge zum, in überversorgten Gebieten (größer 120 Prozent) Abschläge vom Honorar“ einzuführen. Den Ländern soll es ermöglicht werden, „die Bedarfsplanung für Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst vorzunehmen“.

Entsprechende Maßnahmen, insbesondere ein größerer Einfluss der Länder auf die Bedarfsplanung, wären jedoch weder sachgerecht noch notwendig. Vielmehr käme dies einem Systemwechsel hin zu einem staatlich gesteuerten Gesundheitssystem gleich, wodurch gewachsene und bewährte Strukturen der gemeinsamen Selbstverwaltung ohne sachlichen Grund nachhaltig beschädigt zu werden drohen. Es ist einer dauerhaft stabilen und qualitativ hochwertigen Versorgung somit nicht zuträglich, wenn die Politik ihren Einfluss in der Versorgungssteuerung auf Kosten der Selbstverwaltung erhöht. In der Konsequenz würden keine bessere Versorgung, sondern zusätzliche bürokratische Hürden der Versorgung entstehen, die unmittelbar zulasten der Versicherten gingen.

Handeln und Aufsicht müssen klar getrennt bleiben – staatliche Eingriffe in die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung sind mit der Selbstverwaltung unvereinbar.