Übergangsfrist für die Nutzung von Einbox-Konnektoren
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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, über die gematik eine Übergangsfrist zu schaffen, während derer vertraglich vereinbarte Laufzeiten mit Anbietern zur Nutzung von Einbox-Konnektoren auch nach Produktabkündigung durch die gematik oder das BMG gesichert erfüllt werden können.
Begründung
Mit Blick auf die wachsende Bedeutung des TI-Gateways, bei dem die Anbindung an die TI über eine sichere VPN-Verbindung mit dem Rechenzentrum eines zertifizierten Anbieters
erfolgt, hat die gematik angekündigt, Einbox-Konnektoren nur noch bis Ende 2030 zu unterstützen. Demgegenüber werden Einbox-Konnektoren weiter an Zahnarztpraxen verkauft. Auch wenn mit dem TI-Gateway Vorteile für Zahnarztpraxen zu erwarten sind, etwa durch einen zentralen Support und den Übergang der datenschutzrechtlichen Verantwortung
auf den Anbieter, müssen die Aktivitäten zur Abkündigung der Einbox-Konnektoren mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf umgesetzt werden. Neben einer entsprechenden
Verpflichtung der Anbieter und Hersteller, die Nutzer frühzeitig über die Abkündigung zu informieren, muss vor allem sichergestellt werden, dass es vor Ende 2030 zu keinen
Zwangsumstellungen auf das TI-Gateway kommt. Viele Zahnarztpraxen haben erst vor kurzem neue Konnektoren angeschafft. Diese Investitionen müssen abgesichert werden, indem garantiert wird, dass die gematik vor Ende 2030 keine Einbox-Konnektoren aus dem Feld nimmt oder deren Nutzung durch gravierende Minderfunktion gegenüber dem TI-Gateway einschränkt.