Verlängerte Nutzungsdauer von TI-Komponenten
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Schutz der Gesundheitsversorgung muss Vorrang vor technologischer Überregulatorik haben
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesbehörden (BNetzA, BSI, BfDI und gematik) auf, Versorgungssicherheit nicht durch technologische Überregulatorik zu gefährden und die Nutzungsdauer von TI-Komponenten unter Beachtung dieses Grundsatzes anzupassen.
Begründung
Bis zum 31.12.2025 müssen TI-Komponenten, die mit RSA 2048 Verschlüsselung arbeiten, gegen TI-Komponenten mit ECC 256 Verschlüsselung getauscht werden. Zwar hat die gematik für sogenannte nonQES-Anwendungen eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2026 eingeräumt, allerdings besteht die BNetzA weiterhin im QES-Bereich auf den Tausch des eHBA bis zum 31.12.2025. Bis zum Jahresende müssen über 55.000 eHBA getauscht werden. Dies erfordert erhöhten organisatorischen Aufwand für Praxen und Dienstleister. Praxen, die nicht rechtzeitig ihren Ausweis bis Jahresende getauscht bekommen, müssen darüber hinaus auf das Papierrezept (Muster 16) zurückgreifen. Dies erschwert die Patientenversorgung durch eine unangemessene und nicht realisierbare Fristsetzung. Ausfälle oder Lieferschwierigkeiten von TI-Komponenten durch einzelne Anbieter dürfen die Gesundheitsversorgung weder gefährden noch verschlechtern. Die Vertreterversammlung der KZBV appelliert an die Vernunft der regulierenden Bundesbehörden im Interesse der Versorgung.