Vertragszahnärztliche Versorgung ist essentielle Säule der Daseinsvorsorge

Zahnmedizin muss zwingend Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs bleiben

Beschluss

Die Vertreterversammlung der KZBV beschließt, dass die Zahnmedizin als essentielle Säule der Daseinsvorsorge zwingend fester Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs bleiben muss. Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt jegliche Überlegungen, die vertragszahnärztliche Versorgung oder Teile der Versorgung aus der GKV auszugrenzen, vehement ab.

Begründung

Die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige vertragszahnärztliche Versorgung ist eine der wesentlichen Säulen der Daseinsvorsorge in Deutschland. Ihre Garantie ist nicht nur essentiell für die Aufrechterhaltung der Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung, sondern auch für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Sozialstaat. Vor diesem Hintergrund sind jegliche Überlegungen, zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV zu streichen, vehement abzulehnen. Dies würde nicht nur das Solidarprinzip der GKV in Gänze untergraben, sondern hätte unweigerlich auch eine sinkende Inanspruchnahme zahnärztlicher Behandlungen zur Folge, durch die die Präventionserfolge der Zahnmedizin der vergangenen Jahrzehnte innerhalb kürzester Zeit wieder zunichtegemacht würden – mit schwerwiegenden Folgen für die Mundund Allgemeingesundheit der Bevölkerung.

Dabei stellte die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6) erst in diesem Jahr erneut eindrucksvoll unter Beweis, dass sich der Health-Outcome des zahnärztlichen Versorgungsbereichs im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau bewegt. Eben dieser vorbildhafte, hohe Health-Outcome in der Zahnmedizin würde durch einen generellen Ausschluss aus dem GKV-Leistungskatalog unweigerlich zerschlagen werden. Denn die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen – insbesondere im Bereich der Prävention – würde deutlich zurückgehen, wenn Patientinnen und Patienten den Zahnarztbesuch direkt aus eigener Tasche zahlen müssten. Gerade Personen mit einem geringen Einkommen würden immer wieder zwangsläufig vor die Entscheidung gestellt werden, ihr verfügbares Einkommen entweder für eine zahnärztliche Behandlung oder für ein anderes essentielles Gut einsetzen zu müssen. Alternativ müssten sie neben ihrem GKV-Beitrag zusätzlich eine private Absicherung stemmen – für sich selbst aber auch für all ihre mitversicherten Familienmitglieder. Jegliche Vorschläge einer Ausgliederung zahnärztlicher Leistungen zur Entlastung der GKV-Finanzen wären also, sofern die Einsparungen nicht automatisch zu einer proportionalen Senkung der Beiträge führen würden, nichts Anderes als eine Mogelpackung auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger, die insbesondere für einkommensschwache und Versicherte mit Familie schwerwiegende finanzielle und mitunter gesundheitliche Folgen hätte. Dies alles hätte dramatische Folgen für die Gesundheit der Menschen in Deutschland. Denn zahnmedizinische Erkrankungen sind keine Bagatellerkrankungen, sie stehen in direktem Zusammenhang mit vielen Allgemeinerkrankungen des Körpers. Neben den fatalen gesundheitlichen Folgen, die zwangsläufig mit einem Ausschluss zahnärztlicher Leistungen aus der GKV einhergehen würden, würde eine solch rigorose Leistungskürzung auch aus finanzieller Sicht für die GKV eher schädlich als zielführend sein, wenn man allein an die Folgekosten für den allgemeinärztlichen Bereich denkt.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind keine Kostentreiber im Gesundheitssystem. Vielmehr handelt es sich bei der zahnärztlichen Versorgung um einen effizienten und wirtschaftlichen
Versorgungsbereich. Durch den präventionsorientierten Versorgungsansatz in der Zahnmedizin konnte der Anteil an den GKV-Gesamtausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen seit 2001 um mehr als 30 Prozent gesenkt werden. Auch die GKV-Finanzergebnisse zum 1. Halbjahr 2025 haben jüngst erneut gezeigt, dass die zahnärztliche Versorgung nach wie vor als einziger relevanter Bereich eine langfristig stabile Ausgabenentwicklung vorweisen kann, die sich sogar unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung bewegt. Im Ergebnis spart der präventive Versorgungsansatz der GKV mittel- und langfristig also Geld.

Die Basis für diese effiziente und qualitativ hochwertige vertragszahnärztliche Versorgung liegt in den flächendeckenden, wohnortnahen Praxisstrukturen im gesamten Bundesgebiet – Strukturen, die keineswegs selbstverständlich sind. In letzter Konsequenz hätte ein Ausschluss zahnärztlicher Leistungen aus der GKV auch zur Folge, dass es in Zukunft auch keine Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mehr geben würde, die sicherstellen, dass es eben diese essentiellen Praxisstrukturen auch weiterhin flächendeckend und wohnortnah, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, geben wird. Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist essentieller Bestandteil der GKV. Dieser Status muss garantiert sein und darf auch nicht von der „FinanzKommission Gesundheit“ angetastet werden. Diese Garantie in Frage zu stellen, hätte fatale gesundheits-, sozial- und gesellschaftspolitische Folgen und würde zwangsläufig zu einer dramatischen Verschlechterung der Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland führen.