Vertragszahnärztliche Versorgungsstrukturen zukunftsfest machen
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Selbstverwaltung gezielt unterstützen und für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen
Beschluss
In Deutschland ist die wohnortnahe zahnärztliche Versorgung derzeit noch sichergestellt. Allerdings stehen die Versorgungsstrukturen aufgrund des demografischen Wandels vor absehbaren Herausforderungen: Ohne Anpassungen der Rahmenbedingungen könnten in einigen Jahren regionale Engpässe entstehen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Um diese Entwicklung zu verhindern und eine flächendeckende Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten, fordert die Vertreterversammlung der KZBV von der neuen Bundesregierung klare und unterstützende Rahmenbedingungen für Zahnarztpraxen. Entscheidend sind dabei drei Punkte: der Abbau übermäßiger Bürokratie, eine praxisgerechte Digitalisierung sowie eine faire und verlässliche Vergütung aller erbrachten Leistungen. Gleichzeitig weist die Vertreterversammlung jegliche Überlegungen vehement zurück, die gesetzlich verankerte Bedarfsplanung und damit den in § 75 SGB V festgelegten Sicherstellungsauftrag von KZVen und KZBV politisch zu beeinflussen oder durch zusätzliche gesetzliche Maßnahmen – wie die Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen (sog. Bedarfszulassung) – einzuschränken.
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung in der laufenden Legislaturperiode zielgenau weiterzuentwickeln, um die Sicherstellung der Versorgung durch die KZBV und die KZVen zu unterstützen. Hierzu erwartet die KZBV folgende Maßnahmen
von der neuen Bundesregierung:
- Staatliche Investitionskostenzuschüsse für Zahnarzt- und Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind.
- Steuerrechtliche Vergünstigungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten niederlassen oder ihren Ruhestand in solchen Gebieten hinausschieben.
- Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene Einführung einer Aktivrente wird grundsätzlich begrüßt und muss auch entsprechend für Selbstständige
gelten. - Erleichterter Zugang zum Zahnmedizinstudium durch eine Quote für Studierende, die sich vorab verpflichten, für einen festzulegenden Zeitraum nach ihrer Approbation in einem Planungsbereich mit festgestelltem Versorgungsbedarf im Bundesland des Studienortes tätig zu werden.
- Staatlich finanzierte Stipendienprogramme für Studierende der Zahnmedizin an anerkannten Hochschulen im Inland sowie im europäischen Ausland, in deren Rahmen sich die Stipendiaten dazu verpflichten, für einen festzulegenden Zeitraum nach ihrem Studium (vertrags-)zahnärztlich in einem Planungsbereich mit Versorgungsbedarf tätig zu sein.
- Weiterentwicklung der Sicherstellungsinstrumente insbesondere für eine bessere Kooperation zwischen KZVen und Kommunen.
- Förderung der aufsuchenden Betreuung von vulnerablen Gruppen (z. B. durch Kooperationsverträge mit Pflegeheimen), um auch die Patientinnen und Patienten an abgelegenen Orten oder mit einer eingeschränkten Mobilität zu erreichen.
Begründung
Die sehr gute Mundgesundheit in Deutschland ist das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Ausrichtung der zahnmedizinischen Versorgung. Sie trägt wesentlich zur allgemeinen Gesundheit bei. Die Basis hierfür liegt in flächendeckenden, wohnortnahen Praxisstrukturen im gesamten Bundesgebiet – Strukturen, die insbesondere angesichts des demografischen Wandels keineswegs selbstverständlich sind.
In diesem Zusammenhang gewinnt die Frage, wie im Rahmen der gesellschaftlichen Umbrüche die ambulanten Strukturen in unserem Land erhalten und gefördert werden können, zunehmend an Bedeutung und nimmt insofern zu Recht einen zentralen Platz auf der gesundheitspolitischen Agenda auf Bundes- und Landesebene ein.
Im Rahmen dieser politischen Debatte wird teilweise reflexartig und unreflektiert das Instrument der Zulassungsbeschränkungen (sog. Bedarfszulassung) in die Diskussion geworfen. Zur Begegnung möglicher regionaler Versorgungsengpässe gibt es jedoch keine „One-size-fits-all“-Lösung. Eine Versorgungspolitik vom Reißbrett ist nicht zielführend. Denn die KZBV und die KZVen haben entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags den Anspruch und sind grundsätzlich dazu in der Lage, auch künftig eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Die Sicherstellungsinstrumente des § 105 SGB V werden in diesem Zusammenhang bereits umfangreich und vielfältig genutzt.
Erforderlich ist eine klare Abgrenzung der Verantwortung von KZBV und KZVen für die Sicherstellung einerseits und der staatlichen Verantwortung für das Gemeinwohl andererseits. Es ist staatliche Aufgabe, gleichwertige Lebensverhältnisse durch Infrastrukturmaßnahmen zu sichern und anziehende Rahmenbedingungen zu fördern (ÖPNV, Kinderbetreuungsplätze, Schulen, Breitbandinfrastruktur etc.). Für die Frage der Standortwahl bei der Berufsausübung und Praxisgründung sind diese Rahmenbedingungen ein entscheidender Faktor.
Die KZBV hat die aktuelle vertragszahnärztliche Versorgungssituation und deren voraussichtliche Entwicklung bis 2030 einer tiefgreifenden Analyse unterzogen und einen Aktionsplan für eine wohnortnahe und flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung veröffentlicht. Der Aktionsplan unterbreitet konkrete Vorschläge, wie die zahnärztlichen Versorgungsstrukturen insgesamt gestärkt und drohenden lokalen Versorgungsengpässen frühzeitig entgegengewirkt werden kann. Der Aktionsplan kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/aktionsplan-sicherstellung in einer Kurzfassung sowie in einer vertiefenden Langfassung abgerufen werden.