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Artikel

Zur Abklärung der Voraussetzungen und Indikationen führt die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt eine Voruntersuchung durch. Zu Anfang erfolgt die Erhebung der Krankengeschichte. Der Patient wird hier zu bestehenden Allgemeinerkrankungen und zu seiner zahnärztlichen Vorgeschichte befragt. Zu diesem Zweck geben manche Praxen Fragebögen aus. Anschließend erfolgt die zahnärztliche Untersuchung, die der Beurteilung der gesamten Mundhöhle (Schleimhaut, Zähne, Kieferknochen) dient. Die Anfertigung von Röntgenaufnahmen ergänzt diese Untersuchung und gibt Aufschluss über das Knochenangebot und Nachbarstrukturen. So kann bereits die spätere Implantationsregion festgelegt werden.

Nur ein gesunder Mund ist zur OP bereit

Der Voruntersuchung folgt die sogenannte Vorbehandlung, in der beispielsweise erkrankte Zähne und Zahnfleischentzündungen behandelt werden. Zudem wird der Patient in dieser Phase an die besonderen Anforderungen der Mundhygiene herangeführt.

Implantat im Knochen
(© KZBV)

Die Operationsschritte

Nachdem diese Vorleistungen erbracht sind, erfolgt die Implantation. Die Einpflanzung ist im unkomplizierten Fall als (aus zahnärztlicher Sicht) kleiner chirurgischer Eingriff zu verstehen, der in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt wird. Die Belastung aus der Sicht der Patienten wird dagegen sehr unterschiedlich beurteilt; sie ist etwa vergleichbar mit einer operativen Zahnentfernung, z.B. eines Weisheitszahnes.

Nach Freilegen des vorgesehenen Knochenbezirkes durch einen Schleimhautschnitt wird für jedes Implantat eine Bohrung im Kieferknochen angelegt und anschließend der Implantatkörper in dieser Bohrung versenkt (Einschrauben, Einklopfen). Wichtig ist, dass das Implantat jetzt stabil im Knochen sitzt. Der Implantatkörper wird mit einer Schraube, die Schleimhautdecke über dem Implantationsgebiet mit Nähten verschlossen. Je nach Implantatsystem behält die Deckschraube der Implantate Kontakt zur Mundhöhle (einzeitiges Verfahren) oder wird ebenfalls zunächst vollständig mit Schleimhaut bedeckt (zweizeitiges Verfahren). Bei dem einzeitigen Verfahren kann die prothetische Versorgung der Implantate unmittelbar angeschlossen werden, ohne dass die Einheilzeit (drei Monate im Unterkiefer, sechs bis acht Monate im Oberkiefer) abgewartet werden muss, in welcher der Patient besondere Verhaltensmaßregeln beachten soll. Zweizeitige Systeme werden heute überwiegend eingesetzt, weil die Einheilung sicherer verläuft.

Eine Sofortbelastung von Implantaten wird nur bei Versorgung des zahnlosen Unterkiefers mit einer Stegkonstruktion auf vier Implantaten vorgenommen. Sofortversorgungen mit temporärem Zahnersatz (ohne Belastung) sind in geeigneten Fällen möglich, um den Patienten kosmetisch sofort zu rehabilitieren.

Verhalten in der Einheilphase

Neben einer exzellenten Mundhygiene ist insbesondere die Frage des Sofortzahnersatzes (Immediatprothese) wichtig. Manche Zahnärzte lehnen die Eingliederung einer provisorischen Prothese in der Einheilzeit gänzlich ab, während andere unmittelbar nach der Operation einen provisorischen Zahnersatz einpassen. Wichtig ist, dass die Implantate in der Einheilzeit nicht belastet werden, was beispielsweise schon durch ständiges Tasten mit dem Finger oder der Zunge des Patienten zu Komplikationen führen kann. Eine schlecht sitzende Prothese kann die Einheilung nachhaltig stören. Die meisten Implantatverluste erfolgen in der Einheilphase (Frühverluste). Ein ganz wichtiger Risikofaktor in der Einheilphase ist schweres Rauchen (mehr als zehn Zigaretten am Tag).

Nach Ablauf der Einheilung werden die Halsteile (Abutments) in die Implantate eingeschraubt und der Erfolg der Integration mittels Röntgenaufnahme und anderen speziellen Messmethoden überprüft, wobei Implantate, die von Schleimhaut bedeckt einheilten, zunächst in einem sehr kleinen Eingriff freigelegt werden müssen.

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