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Artikel

Bei einer Reihe besonders ausgeprägter Kieferanomalien ist eine erfolgreiche Korrektur häufig durch kieferorthopädische Maßnahmen allein nicht möglich. Hier ist die Zusammenarbeit mehrerer Disziplinen erforderlich.

Für die Korrektur von Zahnstellungs- und Kieferanomalien bestehen aus medizinischer Sicht eine Reihe von Gründen:

  • die erfolgreiche Korrektur engstehende Zahnreihen und die Beseitigung von Schmutznischen reduziert das Risiko der Entstehung kariöser Defekte sowie von Zahnfleischentzündungen;

  • Fehl- oder Überbelastungen (z. B. als Folge von Zahnkippungen, offenem Biss, direkter Einbiss der Zähne in die Schleimhaut des Gegenkiefers) führen zur Schädigung des Zahnhalteapparates;

  • Einschränkungen der Kau- und Abbeißfunktion, Erkrankungen der Kiefergelenke, Verspannungen der Gesichts- und Kaumuskulatur;

  •  Zahnstellungsfehler im Frontzahnbereich mit Fehlfunktionen der Zunge und Beeinträchtigung der Aussprache;

  • gravierende Zahnstellungs- und Kieferfehlstellungen, wie etwa profilverändernde Anomalien der Kieferlage, deutliche Einzelzahnabweichungen (z. B. Eckzahnaußenstand, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten), die das Aussehen und das Selbstwertgefühl der Patienten mitunter erheblich beeinträchtigen;

  • Einschränkung der Voraussetzungen für eine optimale prothetische Versorgung (Implantat, Brücke o. ä.) bei reduzierter Zahnzahl oder fehlerhafter Zahnstellung (z. B. Verlust von Frontzähnen durch Unfall, Kippungen von Seitenzähnen nach Zahnextraktionen;

  • Patienten im Säuglings- und Kleinkindalter mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten;

  • im Erwachsenenalter extreme Kieferanomalien, wie z. B. der vorstehende oder zu große Unterkiefer, häufig nur chirurgisch korrigierbar; meist nur in Kombination mit einer kieferorthopädischen Behandlung vor und nach der Operation.

Was übernimmt die Kasse?

Die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung bei Patienten zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr werden von der Krankenkasse übernommen. Behandlungen, die über das Angebot des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, müssen die Patienten selbst finanzieren. Hierzu können beispielweise gehören: Kosten für spezielle zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, Lingualtechnik, hochelastische Drähte aus Speziallegierungen, Funktionsanalyse und Glattflächenversiegelung.

Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse nur für ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig bzw. dringend erforderlich erscheint.

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die nach Beendigung des 18. Lebensjahres begonnen wird, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - nicht.

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