Datenbasis zur wirtschaftlichen Lage in vertragszahnärztlichen Praxen
Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist 2020 ein besonderes Jahr – und ein besonders schweres für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Vor dem Hintergrund der Krise ist es wichtiger als je zuvor, über eine stabile Datenbasis zu verfügen, die die massiven Folgen für Zahnarztpraxen möglichst realistisch abbildet.
Gleich in den ersten bundesweiten Befragungsjahren war das ZäPP durch die motivierte Mitarbeit der vielen teilnehmenden Zahnarztpraxen ein großer Erfolg: Mit etwa 3.200 eingegangenen Erhebungsbögen im Jahr 2020 lag die bundesweite Rücklaufquote bei fast 10 Prozent! Diese – im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen – überaus positive Resonanz erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung in den Jahren 2018 und 2019. Zugleich zeigt das Ergebnis, wie wichtig den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten die aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufes ist. Allen Praxen, die sich bereits am ZäPP beteiligt haben, daher nochmals ein herzliches Dankeschön! Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist unser Schlüssel zum Erfolg.
Das ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Das Grundkonzept basiert dabei auf einer hohen Teilnahmequote der Praxen über mehrere Jahre hinweg. Der dauerhafte Erfolg der Erhebung hängt also davon ab, dass Sie auch in diesem und in den kommenden Jahren Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geben. Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre hinweg ist, desto höher ist auch die Validität und Akzeptanz der Daten, die für den Berufsstand durch diese ambitionierte Untersuchung gewonnen werden.
Auf diese Weise entsteht eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis, mit der die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) mit den gesetzlichen Krankenkassen optimal vertreten werden können. Die entsprechenden Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind wiederum die Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden können.
Zu diesem Zweck wurden im Jahr 2021 erneut rund 35.500 Zahnarztpraxen um Teilnahme am ZäPP gebeten. Sie erhielten auf dem Postweg einen Fragebogen. Die für die Erhebung wesentlichen Unterlagen konnten dank der bislang eingegangenen, sehr hilfreichen Rückmeldungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten weiter optimiert werden. Je größer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist später auch die Akzeptanz unserer Daten bei Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder eventuell sogar vor Sozialgerichten. Daher war Ihre Mitwirkung auch in diesem Jahr wieder so relevant! Selbstverständlich konnten sich auch alle Zahnärztinnen und Zahnärzte beteiligen, die an der Erhebung im Vorjahr eventuell noch nicht teilgenommen haben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählt!
Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung
Die Anonymität der Teilnehmenden wird durch eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten gewährleistet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden zunächst pseudonymisiert und erst dann in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle – unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz – verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis ausgeschlossen ist.
Finanzielle Anerkennung, kostenloser Praxisbericht und ein Instrument zur individuellen Praxisplanung
Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Übrigens: Wer bereits im Jahr 2020 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen natürlich auch nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung. Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Untersuchung zudem einen Online-Zugang zu ihrem individuellen Berichtsportal. Dieses beinhaltet den Praxisbericht, welcher die Eckdaten der jeweiligen Praxis anhand verschiedener Kennzahlen zusammenfasst und einen direkten Vergleich mit Durchschnittswerten ermöglicht. Das neue Berichtsportal, in welchem neben dem Praxisbericht auch das Planungsinstrument (vorher Chefübersicht genannt) zu finden ist, bietet dabei einen grundlegend erweiterten, dynamisch nutzbaren Funktionsumfang. Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmer der Erhebungswellen 2018 bis 2020 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, profitieren von der erneuten Bereitstellung des Berichts, indem aktualisierte Vergleichsdaten für die eigene Praxis zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem ZäPP beauftragt: das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie unter www.zi.de.
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die Erhebungsunterlagen zur Teilnahme am ZäPP per Post. Der Versand der Erhebungsunterlagen erfolgte im September 2021. Der Einsendeschluss war am 28. Februar 2022.
Weitere Informationen
Die Website des ZäPP mit weiterführenden Informationen, Hilfestellungen und begleitenden Unterlagen zur Erhebung ist unter www.zäpp.de erreichbar. Die Treuhandstelle des Zi steht Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Bedarf unter der Rufnummer 0800 4005 2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an: kontakt@zi-ths.de.

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Bild: © Fotolia.com/vinnstock
Hintergrund
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.
Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Verhandlungen der KZVen und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.