Um angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte auf dem Weg in ihr Berufsleben zu unterstützen, haben KZBV und Bundeszahnärztekammer gemeinsam den Ratgeber „Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“ in einer erweiterten Ausgabe veröffentlicht.
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können Zahnärztinnen und Zahnärzte anstellen, Zweigpraxen einrichten und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften bilden. Die wichtigsten Eckpunkte der Regelungen sind hier zusammengefasst.
Seit 2007 ist Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten die Bildung von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften erlaubt. Zulassungsverordnung und Bundesmantelvertrag regeln die Gründungsvoraussetzungen dieser Kooperationsform.