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Digitale Gesundheitsanwendungen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte der Risikoklassen I, IIa und IIb, die die Behandlung und Unterstützung von Patienten durch digitale Technologien wie Apps und webbasierte Anwendungen ermöglichen. Zahnärztinnen und Zahnärzte können ein Rezept für eine DiGA ausstellen, allerdings unter Beachtung des Berufsrechts und im Rahmen ihres Fachgebiets.
Elektronisches Rezept
Das E-Rezept ermöglicht den Austausch von Arzneimittelverordnungen in digitaler Form. Seit 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich, was die Nutzung der entsprechenden digitalen Infrastruktur in den Zahnarztpraxen erfordert. Alle Informationen für Praxen auf einen Blick.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) hat das ursprünglich papiergebundene Verfahren der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern abgelöst. Seit Oktober 2021 erfolgt die Meldung einer bestehenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließlich digital auf direktem Weg von der Arzt- bzw. Zahnarztpraxis an die Krankenkasse.
Komfortsignatur
Die Komfortsignatur ermöglicht es, bis zu 250 elektronische Dokumente ohne wiederholte Eingabe der Signatur-PIN am Kartenterminal zu signieren. Nachdem die Komfortsignatur einmalig im Konnektor eingerichtet worden ist, kann sie über das Praxisverwaltungssystem zu Beginn des Arbeitstages aktiviert werden.
Notfalldatenmanagement
Medikationsplan / Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung
Mit der Anwendung „Elektronischer Medikationsplan (eMP)“ wurden die Inhalte des papiergebundenen Bundeseinheitlichen Medikationsplanes auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) überführt. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten kann ein elektronischer Medikationsplan auf der eGK gespeichert werden.
Kommunikation im Medizinwesen und Elektronische Signatur
KIM ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst der Telematikinfrastruktur, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, aber auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können.
Videosprechstunden und Videofallkonferenzen
Versichertenstammdatenmanagement
Der Begriff VSDM bezeichnet die Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal muss die eGK in das Kartenterminal gesteckt werden. Anschließend wird überprüft, ob für diese eGK aktualisierte Daten vorliegen. Erst dann werden die Daten von der eGK in das jeweilige Praxisverwaltungssystem eingelesen.