Digitale Anwendungen

Digitale Gesundheitsanwendungen

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die die Behandlung und Unterstützung von Patienten durch digitale Technologien wie Apps und webbasierte Anwendungen ermöglichen. Zahnärztinnen und Zahnärzte können ein Rezept für eine DiGA ausstellen, allerdings unter Beachtung des Berufsrechts und im Rahmen ihres Fachgebiets.

Elektronisches Rezept

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ermöglicht den Austausch von Arzneimittelverordnungen in digitaler Form, wodurch das herkömmliche Papierrezept Schritt für Schritt ersetzt wird. Seit Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich, was die Nutzung der entsprechenden digitalen Infrastruktur in den Zahnarztpraxen erfordert.

Elektronische Arbeits­unfähig­keits­bescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) soll das herkömmliche, papiergebundene Verfahren der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern ablösen. Ein neuer Leitfaden unterstützt Zahnarztpraxen bei der Erstellung, Speicherung, dem Versand und der Verwaltung der eAU. Außerdem erhalten Sie auf dieser Seite weitergehende Hinweise zur ICD-Kodierung.

Komfortsignatur

Die Komfortsignatur ermöglicht es, bis zu 250 elektronische Dokumente ohne wiederholte Eingabe der Signatur-PIN am Kartenterminal zu signieren. Nachdem die Komfortsignatur einmalig im Konnektor eingerichtet worden ist, kann sie über das Praxisverwaltungssystem (PVS) zu Beginn des Arbeitstages aktiviert werden.

Notfalldatenmanagement

Die Patientin oder der Patient hat die Möglichkeit, sich für die Speicherung eines sogenannten Notfalldatensatzes auf der eGK zu entscheiden. Vorzugsweise erfolgt die persönliche Beratung und Erstanlage des Notfalldatensatzes auf der eGK durch die hausärztliche Praxis des Patienten.

Medikationsplan / Arzneimittel­therapie-Sicherheitsprüfung

Mit der Anwendung „Elektronischer Medikationsplan (eMP)“ wurden die Inhalte des papiergebundenen Bundeseinheitlichen Medikationsplanes (BMP) auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) überführt. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten kann ein elektronischer Medikationsplan auf der eGK gespeichert werden.

Kommunikation im Medizinwesen und Elektronische Signatur

KIM ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst der Telematikinfrastruktur, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, aber auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können.

Videosprechstunden und Videofall­konferenzen

Seit dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss über die Abbildung spezieller vertragszahnärztlicher Vergütungen zu diesen Leistungen im BEMA gefasst. Diese neuen Leistungen können seit dem 1. Oktober 2020 abgerechnet werden und stehen für die Versorgung der betreffenden Versicherten zur Verfügung.

Versichertenstammdaten­management

Der Begriff VSDM bezeichnet die Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal muss die eGK in das Kartenterminal gesteckt werden. Anschließend wird überprüft, ob für diese eGK aktualisierte Daten vorliegen und diese bei Bedarf automatisch auf die eGK geschrieben. Erst dann werden die Daten von der eGK in das jeweilige Praxisverwaltungssystem eingelesen.