Digitale Anwendungen

Digitale Gesundheitsanwendungen

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte der Risikoklassen I, IIa und IIb, die die Behandlung und Unterstützung von Patienten durch digitale Technologien wie Apps und webbasierte Anwendungen ermöglichen. Zahnärztinnen und Zahnärzte können ein Rezept für eine DiGA ausstellen, allerdings unter Beachtung des Berufsrechts und im Rahmen ihres Fachgebiets.

Elektronisches Rezept

Das E-Rezept ermöglicht den Austausch von Arzneimittelverordnungen in digitaler Form. Seit 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich, was die Nutzung der entsprechenden digitalen Infrastruktur in den Zahnarztpraxen erfordert. Alle Informationen für Praxen auf einen Blick.

Elektronische Arbeits­unfähig­keits­bescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeit hat das ursprünglich papiergebundene Verfahren der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern abgelöst. Seit Oktober 2021 erfolgt die Meldung einer bestehenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließlich digital auf direktem Weg von der Arzt- bzw. Zahnarztpraxis an die Krankenkasse.

Komfortsignatur

Die Komfortsignatur ist eine Signaturvariante der qualifizierten elektronischen Signatur innerhalb der Telematikinfrastruktur. Damit können Zahnärzte digitale Dokumente rechtssicher elektronisch unterschreiben, ohne für jede einzelne Signatur erneut die PIN ihres elektronischen Heilberufsausweis eingeben zu müssen.

Notfalldatenmanagement

Das Notfalldatenmanagement ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur. Es ermöglicht den Zugriff auf wichtige medizinische Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind. Die Daten können u. A. im Notfall helfen, schneller die richtige Behandlung einzuleiten. Die Nutzung ist für Patienten freiwillig.

Elektronischer Medikationsplan und digital gestützter Medikationsprozess

Der elektronische Medikationsplan ist die digitale Version des Medikationsplans. Er enthält Informationen zu den Medikamenten eines Patienten. Der eMP hilft Zahnärzten, Ärzten und Apothekern, einen aktuellen Überblick über die Medikation zu erhalten. So lassen sich Risiken und Wechselwirkungen besser erkennen.

Kommunikation im Medizinwesen

Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist der E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur (TI). Mit KIM tauschen Zahnärzte, Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen medizinische Informationen sicher aus. Alle Nachrichten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt und nur registrierte Teilnehmer der TI können KIM nutzen.

Videosprechstunden und Videofall­konferenzen

Seit Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss über die Abbildung spezieller vertragszahnärztlicher Vergütungen zu diesen Leistungen im BEMA gefasst.

Versichertenstammdaten­management

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) läuft über die Telematikinfrastruktur. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient dem Versicherungsnachweis. Per VSDM wird online die Gültigkeit der eGK geprüft und die Aktualität der darauf gespeicherten Versichertendaten sichergestellt.