Elektronischer Medikationsplan und digital gestützter Medikationsprozess
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Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Version des Medikationsplans. Er enthält Informationen zu den Medikamenten eines Patienten. Der eMP hilft Zahnärzten, Ärzten und Apothekern, einen aktuellen Überblick über die Medikation zu erhalten. So lassen sich Risiken und Wechselwirkungen besser erkennen.
Bisher gab es die Möglichkeit, den eMP auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Voraussichtlich ab Januar 2027 wird der eMP stattdessen in eine Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) als Teil des sogenannten „digital gestützten Medikationsprozesses“ (dgMP) überführt.
Versicherte, die keinen eMP haben, haben im dgMP in der ePA dennoch zumindest eine unkuratierte „Medikationsliste“ (eML), die die Verordnungs- und Dispensierinformationen aller E-Rezepte der Versicherten enthält, insofern sie dem dgMP in der ePA oder der ePA als Ganzes nicht widersprochen haben.
Wofür wird der eMP genutzt?
Der eMP zeigt, welche Arzneimittel ein Patient aktuell einnimmt. Zusätzlich können in einer späteren Ausbaustufe weitere wichtige Informationen hinterlegt werden, zum Beispiel Allergieren und Unterverträglichkeit sowie weitere medikationsrelevante Informationen. Mit dem eMP soll die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) unterstützt werden. Bevor neue Medikamente verordnet werden, können mögliche Wechselwirken geprüft werden.
Auch in Zahnarztpraxen kann der eMP helfen, Risiken bei Verordnungen oder Behandlungen frühzeitig zu erkennen. Zahnärzte sind aber, anders als z. B. Ärzte, nicht grundsätzlich verpflichtet, einen eMP anzulegen oder jede Verordnung zu aktualisieren. Eine Aktualisierung kann aber, analog zum papiergebundenen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP), geboten sein und in diesem Fall sollte die Aktualisierung des eMP erfolgen. Für eine derartige Aktualisierung lässt sich die BEMA-Position eMP anwenden.
Hierzu lässt sich auch ein sogenannter „Planungseintrag“ im eMP erstellen, aus dem automatisch ein E-Rezept erzeugt werden kann. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das eingesetzte PVS einen digital gestützten AMTS-Check anbietet oder wenn es sich um eine wiederholte Verordnung desselben Arzneimittels handelt, das bereits in den eMP eingetragen wurde. Der genaue Workflow ist aber von der Implementierung im PVS abhängig.
Das benötigt man für den eMP
Technik für den TI-Anschluss
Der eMP funktioniert nur innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Voraussetzung ist ein TI-Anschluss.
Kein Widerspruch des Patienten
Die ePA für alle und ihre Anwendungen, wie der dgMP, sind widerspruchsbasiert: Die Versicherten haben ein Widerspruchsrecht, das sie gegenüber ihrer Krankenkasse geltend machen können. Sie können konkret entweder der ePA als Ganzem oder auch nur dem Anwendungsfall „dgMP“ widersprechen; außerdem können sie (wiederum über ihre Krankenkasse bzw. deren ePA-App) den Zugriff einzelner Gesundheitseinrichtungen auf den dgMP unterbinden. Wenn die Zahnarztpraxis über ihr PVS auf den eMP oder die eML technisch zugreifen kann, ist ein solcher Widerspruch nicht erfolgt. Die Zahnarztpraxis kann dann im Rahmen der aktuellen Behandlung ohne zusätzliche explizite Einverständniserklärung auf den eMP oder die eML zugreifen und den eMP bei Bedarf aktualisieren. Sämtliche Zugriffe auf eML oder eMP sowie Aktualisierungen des Letzteren werden in der ePA für den Patienten nachvollziehbar protokolliert.
So funktioniert der eMP
Medikationsplan anlegen
Zahnarztpraxen können einen eMP anlegen, falls der Versicherte nicht der ePA als Ganzes, oder dem dgMP als Anwendungsfall in der ePA, widersprochen hat. Die Erstanlage sollte aber in der Regel in der Hausarztpraxis erfolgen.
Medikationsplan auslesen
Der eMP in der ePA kann ausgelesen werden, wenn dies für die aktuelle Behandlung potenziell relevant ist, insbesondere dann, wenn ein Arzneimittel verordnet werden soll und eine AMTS-Prüfung durchgeführt werden muss.
Medikationsplan aktualisieren
Ändert sich die Medikation oder werden neue Unverträglichkeiten o. ä. bekannt, kann der eMP in der ePA entsprechend aktualisiert werden.
Die Piktogramme wurden mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt (DALL-E, LOGO).