Elektronisches Rezept
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Das elektronische Rezept (E-Rezept) ermöglicht den Austausch von Arzneimittelverordnungen in digitaler Form, wodurch das herkömmliche Papierrezept Schritt für Schritt ersetzt wird. Seit Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich, was die Nutzung der entsprechenden digitalen Infrastruktur in den Zahnarztpraxen erfordert.
Erklärvideo
Elektronisches Rezept - Zahnarztpraxis

Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung „E-Rezept“. Es werden konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung illustriert. In dieser aktualisierten Version wird auch der neue Einlöseweg mittels eGK beschrieben.
So funktioniert das E-Rezept

Verordnen über das Praxisverwaltungssystem
Mit Auswahl des Patienten und des Behandlers wird der vertraute Dialog zum Ausfüllen einer Verordnung angezeigt. Die Vorbereitung kann weiterhin durch das Praxispersonal erfolgen. Wenn alle Daten eingetragen sind, kann das E-Rezept erstellt werden, d. h. die Verordnung wird für den Versand an den E-Rezept-Fachdienst vorbereitet.

Elektronisch signieren
Vor der Übertragung muss das E-Rezept mit dem elektronischen Zahnarztausweis des jeweiligen Behandlers signiert werden, im Anschluss wird das E-Rezept automatisch an den Fachdienst weitergeleitet.

E-Rezept einlösen
Die Informationen zum eingestellten E-Rezept können die Patientinnen und Patienten mit einem Rezeptcode oder mit ihrer Gesundheitskarte (eGK) abrufen. Der Rezeptcode wird über eine E-Rezept-App oder einen Ausdruck bereitgestellt. Alle im E-Rezept-Fachdienst gespeicherten E-Rezepte können Patienten zudem mit ihrer Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen.
Aus der Praxis: Erfahrungsberichte zum E-Rezept
Einige Zahnarztpraxen haben die digitalen Verordnungen im Rahmen der Testphase frühzeitig erprobt. Die Erfahrungsberichte haben wir hier zusammengestellt.
FAQ – Häufige Fragen und Antworten
Workshop E-Rezept: Video mit Erläuterungen für Zahnarztpraxen

Einführung des E-Rezepts
Am 1. Januar 2024 wurde das E-Rezept verpflichtend. Präsentation, die die wichtigsten Informationen kurz und knapp darstellt.
Zusätzliche Informationen
Informations- und Berichtspflichten nach § 360 Absatz 2 Satz 6 bis 8 SGB V
Im vierten Quartal 2024 haben 98,3 Prozent der Zahnarztpraxen die erforderliche Technik für das E-Rezept vorgehalten.
Die Piktogramme wurden mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt (DALL-E, LOGO).