Elektronisches Rezept

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ermöglicht den Austausch von Arzneimittelverordnungen in digitaler Form, wodurch das herkömmliche Papierrezept Schritt für Schritt ersetzt wird. Seit Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich, was die Nutzung der entsprechenden digitalen Infrastruktur in den Zahnarztpraxen erfordert.

Erklärvideo

Elektronisches Rezept - Zahnarztpraxis

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Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung „E-Rezept“. Es werden konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung illustriert. In dieser aktualisierten Version wird auch der neue Einlöseweg mittels eGK beschrieben.

So funktioniert das E-Rezept

Verordnen über das Praxisverwaltungssystem

Mit Auswahl des Patienten und des Behandlers wird der vertraute Dialog zum Ausfüllen einer Verordnung angezeigt. Die Vorbereitung kann weiterhin durch das Praxispersonal erfolgen. Wenn alle Daten eingetragen sind, kann das E-Rezept erstellt werden, d. h. die Verordnung wird für den Versand an den E-Rezept-Fachdienst vorbereitet.

Elektronisch signieren

Vor der Übertragung muss das E-Rezept mit dem elektronischen Zahnarztausweis des jeweiligen Behandlers signiert werden, im Anschluss wird das E-Rezept automatisch an den Fachdienst weitergeleitet.

E-Rezept einlösen

Die Informationen zum eingestellten E-Rezept können die Patientinnen und Patienten mit einem Rezeptcode oder mit ihrer Gesundheitskarte (eGK) abrufen. Der Rezeptcode wird über eine E-Rezept-App oder einen Ausdruck bereitgestellt. Alle im E-Rezept-Fachdienst gespeicherten E-Rezepte können Patienten zudem mit ihrer Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen.

Aus der Praxis: Erfahrungsberichte zum E-Rezept

Einige Zahnarztpraxen haben die digitalen Verordnungen im Rahmen der Testphase frühzeitig erprobt. Die Erfahrungsberichte haben wir hier zusammengestellt.

„Es ist wirklich nicht schwer“

Karin Willems-Krämer, Praxismanagerin: Unsere KZV hat uns hier sehr gut mit Informationen unterstützt. Wir haben dann intern einige Probeläufe durchgeführt, Kontakt mit Apotheken vor Ort aufgenommen und dann begonnen, unseren Patienten E-Rezepte auszustellen.

„Die Komfortsignatur funktioniert sehr gut“

Thomas Mewes, Verwaltungsleiter der Praxis: „Wir haben aktuell ein gutes Duzend E-Rezepte ausgestellt. Bislang ohne technische Probleme.“ Ebenfalls problemlos verlief die Zusammenarbeit mit den Apotheken vor Ort.

„Das Erstellen macht keine Probleme“

Dr. Nadine Fraleoni: „Wir erwarten ein gut funktionierendes System. Durch die Teilnahme an der Testphase können wir hier einen Beitrag leisten und uns selbst auf die Einführung vorbereiten.“

„Das Handling war keine große Umstellung“

Dr. Oksana Hofmann: „Wir haben uns die Videoclips zum E-Rezept angeschaut und es dann einfach ausprobiert.“ Das Handling des E-Rezepts sei dabei leicht von der Hand gegangen, sagt Hofmann. „Das war keine große Umstellung.“

„Wir haben uns schnell umgewöhnt“

Dr. Florestin Lüttge: „In unserer Praxissoftware hat sich optisch kaum etwas geändert. Wir haben uns deshalb schnell auf den neuen Prozess einstellen können. Leider nutzt kaum einer unserer Patienten die E-Rezept-App der gematik.“

„Unser Softwarehersteller hat uns super unterstützt“

Dr. Dirk Bredthauer: „Es braucht mehr Werbung, wie etwa Flyer in der Praxis, damit die Patientinnen und Patienten die neue Anwendung auch mitbekommen. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die Versicherten mit dem E-Rezept befassen und auch die Vorteile der App-Nutzung erkennen.“

„Wir sind sehr zuversichtlich.“

Dr. Markus Sagheri: Schwergefallen ist der Praxis die Umstellung nicht. „Bei uns wurden dadurch viele Schritte einfacher.“ Besonders überzeugt ist Dr. Sagheri von der elektronischen Signatur des E-Rezepts. „Wir nutzen dafür die Komfortsignatur. Morgens schalten mein Kollege und ich unsere HBAs frei und können dann alle E-Rezepte nach Kontrolle signieren, ohne nochmal die PIN eingeben zu müssen.“

„Uns ist der Umstieg leichtgefallen“

Ferdinand Schneider: Die Vorteile des E-Rezepts sieht der Zahnarzt in der einfachen Handhabung. „Das E-Rezept liefert wichtige Informationen zu Art und Dosierung der Medikation und schafft durch die elektronische Erfassung eine lückenlose Dokumentation.“

FAQ – Häufige Fragen und Antworten

Workshop E-Rezept: Video mit Erläuterungen für Zahnarztpraxen

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Einführung des E-Rezepts

Am 1. Januar 2024 wurde das E-Rezept verpflichtend. Präsentation, die die wichtigsten Informationen kurz und knapp darstellt.

Informations- und Berichtspflichten nach § 360 Absatz 2 Satz 6 bis 8 SGB V

Im vierten Quartal 2024 haben 98,3 Prozent der Zahnarztpraxen die erforderliche Technik für das E-Rezept vorgehalten.

Die Piktogramme wurden mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt (DALL-E, LOGO).