Notfalldatenmanagement

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Es ermöglicht den Zugriff auf wichtige medizinische Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind. Die Daten können u. A. im Notfall helfen, schneller die richtige Behandlung einzuleiten. Die Nutzung ist für Patienten freiwillig.

Mit der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird der NFDM auf der eGK perspektivisch durch eine Patientenkurzakte in der ePA ersetzt.

Wofür wird das NFDM genutzt?

Das NFDM stellt wichtige Informationen bereit, wenn Patienten diese nicht selbst mitteilen können oder eine schnelle Entscheidung erforderlich ist. Der Notfalldatensatz kann enthalten:

  • Diagnosen und Vorerkrankungen
  • aktuelle Medikamente
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • besondere medizinische Hinweise
  • Kontaktdaten behandelnder Ärzte oder von Bezugspersonen

Die Daten unterstützen nicht nur im Notfall. Sie können auch bei der Anamnese sowie bei Diagnose- und Therapieentscheidungen hilfreich sein. Zusätzlich können Hinweise auf den Aufbewahrungsort wichtige persönliche Dokumente gespeichert werden, zum Beispiel wo Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Organspendeausweis.

Das benötigt man für das NFDM

Technik für den TI-Anschluss
Das NFDM funktioniert nur innerhalb der TI. Voraussetzung ist ein TI-Anschluss.

Zustimmung des Patienten
Im normalen Praxisalltag (außerhalb einer Notfallsituation) wird eine Einwilligung des Patienten benötigt. Andernfalls darf der Datensatz weder eingesehen noch bearbeitet werden.

So funktioniert das NFDM

Notfalldatensatz anlegen

Nach der Aufklärung und Einwilligung des Patienten werden die relevanten medizinischen Informationen im Praxisverwaltungssystem (PVS) erfasst. Der Datensatz wird anschließend mit dem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) signiert und auf der eGK gespeichert. Normalerweise erfolgt die Erstanalage in einer Hausarztpraxis.

Notfalldatensatz lesen

Bei einem regulären Praxisbesuch darf der Notfalldatensatz nur nach Einwilligung des Patienten ausgelesen werden. Die Patienten haben die Möglichkeit, ihren Notfalldatensatz mit einer PIN zu schützen. In medizinischen Notfällen ist die Einwilligung nicht erforderlich. Jeder Zugriff wird auf der eGK dokumentiert.

Notfalldatensatz aktualisieren

Ändern sich notfallrelevante Informationen, kann der Datensatz aktualisiert werden. So bleiben die Daten aktuell und stehen im Bedarfsfall sofort zur Verfügung.

Die Piktogramme wurden mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt (DALL-E, LOGO).