Versichertenstammdatenmanagement
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Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) läuft über die Telematikinfrastruktur (TI). Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient dem Versicherungsnachweis. Per VSDM wird online die Gültigkeit der eGK geprüft und die Aktualität der darauf gespeicherten Versichertendaten sichergestellt.
Voraussichtlich im vierten Quartal 2026 wird VSDM 2.0 eingeführt. Dabei werden die Daten nicht mehr von der eGK gelesen (und dort auch nicht mehr aktualisiert), sondern direkt von den VSDM 2.0-Fachdiensten in der TI abgerufen. In einer zweiten Stufe ermöglicht VSDM 2.0 auch die sogenannte „GesundheitsID“ (im Versicherten-Smartphone) als Versicherungsnachweis ohne Nutzung der eGK.
Wofür wird VSDM genutzt?
Mit dem VSDM prüfen Zahnarztpraxen:
- die Gültigkeit der eGK
- die Aktualität der Versichertendaten
- den Versicherungsnachweis bei Behandlungsbeginn
Die Online-Prüfung der Versichertenstammdaten ist grundsätzlich beim ersten Patientenkontakt im Quartal durchzuführen.
Das benötigt man für das VSDM
Technik für den TI-Anschluss
VSDM funktioniert nur innerhalb der TI. Voraussetzung ist ein TI-Anschluss.
Für einen Online-Abgleich im Rahmen von VSDM 1.0 muss die eGK zwingend mit einem eHealth-Kartenterminal eingelesen werden. Ab VSDM 2.0 kann dies alternativ auch mit einem gewöhnlichen Standard-Kartenleser erfolgen. Selbstverständlich können aber auch die bereits in den Praxen verbreiteten eHealth-Kartenterminals weitergenutzt werden.
Im mobilen Einsatz kann ersatzweise ein zugelassenes mobiles Kartenterminal eingesetzt werden. Dieses führt allerdings keinen Online-Abgleich durch.
So funktioniert das VSDM
eGK einlesen
Sobald die eGK im Kartenterminal steckt, startet das VSDM automatisch. Zahnarztpraxen müssen das VSDM beim ersten Zahnarzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen.
Daten abgleichen
Der Konnektor/das TI-Gateway fragt über die TI bei der Krankenkasse an, ob die eGK gültig ist und ob die auf ihr gespeicherten Daten aktuell sind.
Daten aktualisieren
Ist die Karte gültig und liegen Änderungen vor, werden die Daten automatisch auf der eGK aktualisiert. Danach können die aktualisierten Daten in das Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden. Ist die eGK ungültig, zeigt das PVS dies an. In diesem Fall werden weder Daten noch ein Prüfungsnachweis an das PVS übermittelt.
Mögliche Prüfungsnachweise
Jede VSDM-Prüfung erzeugt einen Prüfungsnachweis. Das Ergebnis eines versuchten Online-Abgleichs sowie einer ggf. erfolgten Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK wird vom PVS erfasst und der KZV im Rahmen der Abrechnung in Form der eGKO-Positionen übermittelt.
FAQ – Häufige Fragen und Antworten
Die Piktogramme wurden mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt (DALL-E, LOGO).